Haft für Mann nach tödlichem Unfall: Rechtsmittel eingelegt
Nach der Verurteilung eines Autofahrers wegen eines tödlichen Unfalls in Rosenheim hat der Anwalt des Mannes Rechtsmittel eingelegt. Ob es auf eine Berufung vor dem Landgericht oder um eine Revision vor dem Oberlandesgericht hinauslaufe, sei noch offen, sagte Verteidiger Harald Baron von Koskull am Freitag. Bei dem Unfall im November 2016 starben zwei junge Frauen.
Rosenheim - Das Amtsgericht Rosenheim hatte seinen 24-jährigen Mandanten am Dienstag zu einer Haftstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Er hatte laut Gericht auf einer Bundesstraße ein überholendes Auto nicht einscheren lassen, obwohl Gegenverkehr in Sicht war. Der eigentliche Unfallfahrer, ein 25-Jähriger aus Ulm, kam hingegen mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten davon.
Weil er nicht mehr zurück in die Spur konnte, war er in den entgegenkommenden Wagen mit den jungen Frauen gekracht. Es sei ein einseitiges Kräftemessen gewesen und das Verschulden des Überholten damit größer, hatte der Richter sein Urteil begründet.
"Ich bin nach wie vor der Meinung, dass keine objektivierbaren Fakten gegeben sind, die Rückschlüsse auf die Täterschaft meines Mandanten belegen", sagte hingegen von Koskull. Mehrere Medien, darunter das Oberbayerische Volksblatt, hatten berichtet, dass er Rechtsmittel einlegen wird.
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