Haft für Brandanschläge auf Asylbewerberunterkunft

Traunstein (dpa/lby) - Nach Brandanschlägen auf eine Asylbewerberunterkunft hat das Landgericht Traunstein zwei junge Männer zu Haftstrafen von jeweils drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Das Gericht sprach die 21 und 24 Jahre alten Männer am Freitag der versuchten schweren Brandstiftung sowie des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig, wie ein Sprecher des Gerichts mitteilte.
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Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/Archiv
dpa Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/Archiv

Traunstein (dpa/lby) - Nach Brandanschlägen auf eine Asylbewerberunterkunft hat das Landgericht Traunstein zwei junge Männer zu Haftstrafen von jeweils drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Das Gericht sprach die 21 und 24 Jahre alten Männer am Freitag der versuchten schweren Brandstiftung sowie des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig, wie ein Sprecher des Gerichts mitteilte. Der Jüngere hatte auch unerlaubt Waffen besessen, eine manipulierte Schreckschusspistole und ein Gewehr. Er bekam eine Jugendstrafe.

Noch bevor sie ihre Brandsätze schleuderten, hatten die beiden im Februar dieses Jahres ein schwarzes Hakenkreuz an die Wand der Flüchtlingsunterkunft in Nußdorf am Inn gesprüht. Mitte März warfen sie dann zwei Molotowcocktails auf das Gebäude, in dem 31 Menschen lebten - 25 von ihnen waren zur Tatzeit im Haus. Allerdings kam es nicht zu einem Brand, niemand wurde verletzt.

Anfang April kehrten die beiden erneut zurück. Dieses Mal schossen die beiden durch ein Metallrohr einen aus Feuerwerkskörpern gebastelten Sprengsatz auf das Haus, der laut Anklage mit lautem Knall und blauem Feuerschein explodierte. Auch dieses Mal ging der Anschlag glimpflich aus - niemand kam zu Schaden.

Das Gericht wertete gegen die Angeklagten die ausländerfeindliche, menschenverachtende und rassistische Motivation für die Taten. Es berücksichtigte aber die Geständnisse der beiden zu deren Gunsten.

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