Häftling verblutet, weil getrödelt wurde?
Im Prozess gegen den Nürnberger Knast-Arzt Kurt P. (61) wurden jetzt die Wachleute vernommen
NÜRNBERG Verwirrende Aussagen im Prozess um den verbluteten Häftling Simon S. (23) im Knast! Wegen fahrlässiger Tötung ist Gefängnisarzt Dr. Kurt P. (61) angeklagt,weil er in der Juli-Nacht 2008 keinen Notarzt rief und auch selbst nicht erschien.
Seltsam: Wieso sahen die Wachleute angeblich kaum Blut in der Zelle, obwohl es auf den Polizeifotos dokumentiert ist? Stundenlang wurden am Mittwoch am Nürnberger Amtsgericht die zwei Beamten vor dem Nürnberger Amtsgericht vernommen, die damals als erste in der Zelle eintrafen.
Fast 20 Minuten dauerte es, bis sie den Krankenpfleger (23) verständigt und den nach einem Suizidversuch mit einer Rasierklinge geschwächten Häftling in einen Rollstuhl gesetzt hatten, der dann beim Wunden verbinden starb. Warum jedoch riefen die Wachleute nicht gleich den Notarzt? Die Ermittlungen gegen sie wegen unterlassender Hilfeleistung wurden eingestellt.
Ob Simon S. durch schnelle Hilfe noch hätte gerettet werden können, das wird Gutachter Peter Betz nun am Montag klären. cis
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