Gutachter hält Ulvi K.s Geständnis weiter für glaubhaft

Im Fall Peggy hält Gerichtsgutachter Hans-Ludwig Körber das Geständnis von Ulvi K.s für glaubwürdig - wie vor zehn Jahren.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Sie hat immer an seine Unschuld geglaubt: Gudrun Rödel ist Ulvi K.s Betreuerin und Gründerin der Initiative „Gerechtigkeit für Ulvi“.
dpa Sie hat immer an seine Unschuld geglaubt: Gudrun Rödel ist Ulvi K.s Betreuerin und Gründerin der Initiative „Gerechtigkeit für Ulvi“.

Bayreuth - Im Wiederaufnahmeverfahren gegen den geistig Behinderten Ulvi K. wegen Mordes an der kleinen Peggy aus Oberfranken hält der psychiatrische Gutachter das Geständnis des Angeklagten für echt. „Es spricht viel für die Annahme, dass das Geständnis erlebnisbegründet ist“, sagte der Experte Hans-Ludwig Kröber am Dienstag vor dem Landgericht Bayreuth.

Er kam damit zur gleichen Einschätzung wie beim ersten Prozess vor zehn Jahren. Die Aussage des heute 36-Jährigen umfasse kontinuierlich den Geschehensablauf, sei in sich schlüssig und mit äußeren Bedingungen vereinbar, sagte Kröber. Peggy verschwand am 7. Mai 2001 spurlos.

Ihre Leiche wurde nie gefunden. Im Herbst 2002 legte Ulvi K. überraschend ein Geständnis ab. Später widerrief er es. Dennoch wurde der Gastwirtssohn im April 2004 in einem Indizienprozess wegen Mordes an der Schülerin zu lebenslanger Haft verurteilt.

Gutachter Kröber bewertete damals das Geständnis als glaubhafter als den Widerruf und schloss eine Beeinflussung durch die Polizei aus. Er wusste allerdings nicht, dass es eine Tat-Rekonstruktion der Ermittler gab, die dem Geständnis verblüffend ähnlich war – deshalb wird der Fall derzeit neu aufgerollt.

 

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.