Gutachten im Prozess um Baby-Mord: Angeklagter schuldfähig
Für das psychiatrische Gutachten nahm die Psychiaterin an der Hauptverhandlung teil und führte mehrstündige Tests mit dem Angeklagten durch. Sie bezeichnete seinen Intelligenzquotienten als "unauffällig" - weder Intelligenzminderung noch eine durch Sucht bedingte Veränderung der Persönlichkeit lägen vor, die eine Schuldfähigkeit mindern könnten. Der 24-Jährige hatte jahrelang regelmäßig Betäubungsmittel konsumiert, nach eigenen Angaben bis wenige Stunden vor seiner Verhaftung im Dezember 2019.
Die Sachverständige betonte, dass der von ihm genannte Konsum von Cannabis nicht aggressiv mache, sondern vielmehr das Gegenteil bewirke. Vielmehr sei die Grundaggressivität des Angeklagten als Ursache für die mögliche Straftat anzunehmen. Auffällig seien die "narzisstischen Züge" des Angeklagten, der zudem "empathiearm und sehr abgeklärt" sei, sich selbst aber als "hilfsbereite und selbstlose Person" beschreibe.
Der Mann, der wegen Mordes angeklagt ist, neige dazu, sich selbst zu überschätzen, urteilte die Gutachterin zusammenfassend. Der 24-Jährige weise ein "fehlendes Schuldbewusstsein" und lerne nicht aus Fehlern. Sie empfahl die Unterbringung in einer Sozialeinrichtung, in der Straftäter die Empathie mit Opfern erlernen. Das Urteil wird Ende des Monats erwartet.
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