Güllegrubenmord: Täter muss in Psychiatrie

Im Güllegruben-Prozess um die Tötung eines Elternpaars ist der angeklagte Sohn am Freitag vom Vorwurf des zweifachen Mordes freigesprochen worden. Gleichzeitig verfügte das Gericht seine Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus.
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Alexander K. tötete seine Eltern auf bestialische Weise
dpa Alexander K. tötete seine Eltern auf bestialische Weise

AUGSBURG - Im Güllegruben-Prozess um die Tötung eines Elternpaars ist der angeklagte Sohn am Freitag vom Vorwurf des zweifachen Mordes freigesprochen worden. Gleichzeitig verfügte das Gericht seine Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus.

Der angeklagte Sohn ist am Freitag vom Vorwurf des zweifachen Mordes freigesprochen worden. Gleichzeitig verfügte das Gericht seine Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus. Das Gericht folgte dem Gutachten, wonach der 35-Jährige durch Schizophrenie an einer tiefgreifenden Persönlichkeitsstörung leide und für die grausame Tat keine Schuld im strafrechtlichen Sinn habe.

Die Eltern des wegen Mordes angeklagten Mannes sind laut eines Obduktionsgutachtens an ihrem eigenen Blut und an Gülle erstickt. Ein Rechtsmediziner sagte am Freitag vor dem Landgericht Augsburg, der Angeklagte habe seinen Vater bei lebendigem Leib in die Güllegrube geworfen, nachdem er ihn mit einer Axt niedergeschlagen und schwer verletzt hatte. Der 70-Jährige sei dann an Gülle erstickt.

Gutachter: Angeklagter psychisch krank

Seine besonders grauenhafte Tat sei seiner schizophrenen Erkrankung zuzuschreiben, sagte ein Gutachter am Freitag vor dem Landgericht Augsburg. Er befürwortete die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus, da eine Wiederholungstat zu befürchten sei. Der Angeklagte hatte zugegeben, im Januar seine Eltern mit der Axt erschlagen und in die eigene Güllegrube geworfen zu haben. Dort waren beide erstickt. Als Motiv hatte der Beschuldigte Stimmen im Kopf angegeben.

dpa

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