Gülle-Tod von Bäuerin: Ehemann wegen Totschlags verurteilt

Augsburg (dpa/lby) - Nach dem Gülle-Tod einer Bäuerin hat das Landgericht Augsburg den Ehemann zu einer Gefängnisstrafe von 13 Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die Strafkammer war überzeugt, dass der 55 Jahre alte Angeklagte seiner Partnerin Fäkalien eingeflößt hat, bis die Frau erstickte.
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Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Symbolbild
dpa Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Symbolbild

Augsburg (dpa/lby) - Nach dem Gülle-Tod einer Bäuerin hat das Landgericht Augsburg den Ehemann zu einer Gefängnisstrafe von 13 Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die Strafkammer war überzeugt, dass der 55 Jahre alte Angeklagte seiner Partnerin Fäkalien eingeflößt hat, bis die Frau erstickte. Das Gericht folgte am Mittwoch mit dem Urteil dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft.

Die Verteidiger hatten hingegen einen Freispruch verlangt. Sie erklärten, die 51 Jahre alte Frau sei vermutlich selbst auf dem Hof in Wallerstein (Landkreis Donau-Ries) in die Güllegrube gestiegen und dort verunglückt. Der Ehemann hatte immer wieder beteuert, dass er mit dem Tod seiner Partnerin nichts zu tun habe.

Die Richter folgten der Unfallthese nicht. Die Kammer habe "keine Zweifel", dass die 51-Jährige einem Gewaltverbrechen zum Opfer gefallen sei, sagte die Vorsitzende Richterin Susanne Riedel-Mitterwieser. "Für uns steht ihre Täterschaft fest", sagte sie zu dem 55 Jahre alten Deutschen. Die Verteidigung kündigte an, voraussichtlich einen Revisionsantrag beim Bundesgerichtshof stellen zu wollen.

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