Grundstücksankäufe: Zoff zwischen Staatsregierung und Rechnungshof hält an
Der seit längerem schwelende Dissens zwischen der Staatsregierung und dem Bayerischen Obersten Rechnungshof (ORH) über Grundstücksankäufe hat sich weiter verschärft. Die Auffassung des ORH zu vier Fällen des Grundstückserwerbs in Nürnberg, Erlangen und Straubing werde seitens der Staatsregierung "ausdrücklich nicht geteilt", betonte das bayerische Bau- und Verkehrsministerium am Freitag mit Blick auf "beratende Äußerungen" des Rechnungshofs.
Streit zwischen Regierung und Rechnungshof: Worum geht es?
Rückblick: Bereits im Frühjahr hatte der ORH an den in Rede stehenden Immobilienankäufen durch den Freistaat massive Kritik geübt. Im Einzelnen handelt es sich um den Ankauf des Karmelitenklosters sowie einer an das Kompetenzzentrum für nachwachsende Rohstoffe angrenzenden Grundstücksfläche in Straubing, um den ehemals der Siemens AG gehörenden "Himbeerpalast" in Erlangen sowie um eine früher von der Deutschen Bahn genutzte Fläche an der Brunecker Straße in Nürnberg, auf dem die neue Technische Universität entstehen soll.


Unbestritten ist, dass der Staat in diesen aus dem Jahr 2018 datierenden Fällen deutlich mehr bezahlt hatte als der gutachterlich festgestellte Verkehrswert.
Brunecker Straße: Verkehrswert um fast 100 Prozent überschritten
Im Falle der Brunecker Straße soll der vom Gutachterausschuss ermittelte Verkehrswert von 46 Millionen Euro um fast 100 Prozent überschritten worden sein. Der Bund der Steuerzahler hatte diesen Fall in seinem jüngsten "Schwarzbuch" der Steuergeldverschwendung aufgegriffen.
Sogenannte Überwertankäufe sind grundsätzlich möglich, wenn sie die jeweils einzige wirtschaftliche Möglichkeit zur Bedarfsdeckung waren. Der ORH hatte aber bereits vor einem halben Jahr kritisiert, dass die Wirtschaftlichkeit der Überwertankäufe nicht nachgewiesen wurde.
Am Freitag legte der ORH in einer "beratenden Äußerung" für den Landtag nach. Der Freistaat habe bei diesen zum Teil mehr als 90 Prozent über dem gutachterlich festgestellten Verkehrswert liegenden Immobilienkäufen nicht den "haushaltsrechtlich erforderlichen Nachweis" der Wirtschaftlichkeit erbracht, beharrten die Rechnungsprüfer einmal mehr.
Diese Auffassung wies das Bauministerium entschieden zurück. Bei allen vier vom ORH geprüften Fällen in Mittelfranken und und in Niederbayern habe es sich "ausnahmslos um die einzig wirtschaftliche Möglichkeit der Bedarfsdeckung" gehandelt. Der Landtag sei in allen diesen Fällen eingebunden gewesen. Wirtschaftlichkeitsvergleiche könne es nur geben, "wenn mehrere Unterbringungsalternativen bestehen."
Uneins sind sich Rechnungsprüfer und Geprüfte auch bei den Konsequenzen.
Der ORH warf der Staatsverwaltung vor, die Fachkompetenz der staatlichen Immobiliengesellschaft IMBY nicht ausreichend zu nutzen. Auf deren Flächenmanagementverfahren sollte nicht von vornherein verzichtet werden. Auch sollte der Landtag vor Abschluss eines Überwert-Grundstückkaufvertrags "per Gesetz" darüber entscheiden.
Diese Vorschläge sind gar nicht nach dem Geschmack der Exekutive. Die ORH-Empfehlung, in jedem solchen Einzelfall eine eigene gesetzliche Regelung zu schaffen, sei "haushalts- und verfassungsrechtlich nicht geboten und würde zudem die Handlungsfähigkeit des Freistaats beim Grunderwerb zu sehr einschränken", konterte das Bauministerium.
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