Interview

Grundsteuer-Reform in Bayern: "Ein Schritt in die richtige Richtung"

Der Bayerische Landtag hat die Reform der Grundsteuer verabschiedet. Was das für Eigentümer und Mieter bedeutet, erklärt Josef Zellmeier (CSU).
von  Ralf Müller
Die Grundsteuer, die auf Grundstücke wie diese in Münchenfällig wird, soll sich ab 2025 nach deren Größe richten, nicht nach ihrem Wert.
Die Grundsteuer, die auf Grundstücke wie diese in Münchenfällig wird, soll sich ab 2025 nach deren Größe richten, nicht nach ihrem Wert. © Sina Schuldt/dpa

München - AZ-Interview mit Josef Zellmeier: Der 57-jährige CSU-Politiker sitzt seit 2003 im Landtag.

Josef Zellmeier von der CSU zeigt sich zufrieden mit dem neuen Gesetz.
Josef Zellmeier von der CSU zeigt sich zufrieden mit dem neuen Gesetz. © steffen-leiprecht.de

AZ: Herr Zellmeier, der Landtag hat am Dienstagabend das neue Grundsteuergesetz auf den Weg gebracht. Warum sollte das die Bürger interessieren? Ist das spannend?
JOSEF ZELLMEIER: Das ist es. Wir kämpfen schon sehr lange dafür, dass möglichst viele wichtige Entscheidungen in Bayern getroffen werden. Jetzt haben wir einen großen Schritt in die richtige Richtung gemacht. Denn erstmalig hat der Bayerische Landtag ein bedeutendes Steuergesetz beschlossen. Es ist allein der Erfolg der CSU, dass wir überhaupt so weit gekommen sind. Wir waren mit dem von Olaf Scholz verantworteten Entwurf des Bundesgesetzes nicht zufrieden. Als Koalitionspartner haben wir deshalb unsere Zustimmung davon abhängig gemacht, dass die Länderparlamente die Möglichkeit bekommen, von der bundeseinheitlichen Vorgabe abzuweichen. Und das haben wir jetzt getan.

Zellmeier: "Künftig entfällt hoher bürokratischer Aufwand"

Warum hat Bayern das bessere Konzept?
Weil wir das einfachste und am wenigsten streitanfällige Modell gewählt haben. Es kommt rein auf die Grundstücks- und Geschossfläche an, der Wert des Grundstücks und der Gebäude bleibt außer Betracht. Damit entfällt auch eine regelmäßige Neubewertung, die hohen bürokratischen Aufwand mit sich bringt. Nur wenn sich am Grundstück oder der Bebauung etwas ändert, ist eine erneute Bewertung notwendig.

Das bisherige Grundsteuerrecht hatte ursprünglich aber auch Neubewertungen aller Grundstücke vorgesehen...
Das bisherige Grundsteuerrecht zeigt deutlich, dass regelmäßige Neubewertungen aller Grundstücke nicht funktionieren. Denn nach der ersten Hauptfeststellung zum 1. Januar 1964 hatte der Bundestag beschlossen, die im sechsjährigen Turnus notwendigen Neubewertungen wegen des hohen Verwaltungsaufwands auf unbestimmte Zeit auszusetzen. Deshalb arbeiten die Finanzämter und die Gemeinden bis heute mit fast 60 Jahre alten Zahlen und genau deshalb hat das Bundesverfassungsgericht das alte Recht für verfassungswidrig erklärt.

Das neue Gesetz verhindert "schleichende Steuererhöhungen"

Welchen unmittelbaren Vorteil hat das bayerische Modell für die Bürger?
Einen ganz wichtigen: Eine schleichende Steuererhöhung wird verhindert. Bayern ist wirtschaftlich erfolgreich und attraktiv für Neubürger. Das führt zu einer großen Nachfrage nach Grundstücken und Gebäuden und in der Folge zu stark steigenden Preisen. Die im Scholz-Gesetz vorgesehene Neubewertung in siebenjährlichem Turnus würde also zu höheren Werten der Grundstücke und damit zu Steuererhöhungen führen, ohne dass der Stadt- oder Gemeinderat den Hebesatz verändern muss. Bei rund sechs Millionen Grundstücken in Bayern würde das fast jeden treffen, die Eigentümer und im Übrigen auch die Mieter.

Wird es Ungerechtigkeiten zwischen Stadt und Land geben, wenn der Wert der Areale keine Rolle spielt?
Die Steuerung liegt künftig bei den Gemeinde- und Stadträten. Sie sollen den Hebesatz so festlegen, dass die Einnahmen ungefähr gleich bleiben. In Flächengemeinden jenseits der Zentren wird der Hebesatz dann vermutlich sinken, in den größeren Städten wahrscheinlich steigen. Außerdem wurde auf meine Initiative hin ein Änderungsantrag beschlossen, der den Kommunen mehr Spielraum gibt, um in Einzelfällen durch Nachlässe steuernd eingreifen zu können.

Für die geforderte "Grundsteuer C" gab es keine Mehrheit

Städte- und Gemeindetag haben vehement die "Grundsteuer C" gefordert, mit der die Eigentümer brachliegender Grundstücke zur Bebauung veranlasst werden sollten. Im Gesetz steht sie nicht.
Richtig, dafür gab es in der Koalition mit den Freien Wählern keine Mehrheit. Ich glaube nicht, dass die Grundsteuer C das Ziel der Mobilisierung von Bauland tatsächlich erreicht hätte. Dennoch wäre es den Versuch wert gewesen. Jede Gemeinde hätte ja selbst entscheiden können, ob sie die Grundsteuer C einführt.

Werden die Gemeinden den Bürgern nun mehr Geld aus der Tasche zu ziehen?
Das glaube ich nicht. Die Reform soll von den Kommunen ab 2025 aufkommensneutral umgesetzt werden. 2026 finden Kommunalwahlen statt, eine gute Gelegenheit für die Bürger, das zu überprüfen.

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