Grundsteuer-Reform: Aiwanger verteidigt Bayerns Standpunkt

München/Berlin (dpa/lby) - Im Streit zwischen Bayern und dem Bundesfinanzministerium um die Grundsteuer-Reform hat Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) die Position des Freistaats verteidigt. "Es ist absolut notwendig, dass Bayern bei der Grundsteuer so hartnäckig bleibt, um den Wirtschaftsstandort nicht zu beschädigen", teilte er am Freitag mit.
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Hubert Aiwanger. Foto: Peter Kneffel/Archivbild
dpa Hubert Aiwanger. Foto: Peter Kneffel/Archivbild

München/Berlin (dpa/lby) - Im Streit zwischen Bayern und dem Bundesfinanzministerium um die Grundsteuer-Reform hat Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) die Position des Freistaats verteidigt. "Es ist absolut notwendig, dass Bayern bei der Grundsteuer so hartnäckig bleibt, um den Wirtschaftsstandort nicht zu beschädigen", teilte er am Freitag mit. Ein neues Modell der Steuer auf den Besitz von Grundstücken und Gebäuden müsse möglichst unbürokratisch und eigentumsfreundlich sein. "Eine Vermögensteuer durch die Hintertür lehnen wir ab, denn eine Wertkomponente würde automatisch zu Steuererhöhungen und Mieterhöhungen führen."

In der Bundesregierung gibt es seit einiger Zeit Streit, wie die Grundsteuer künftig geregelt sein soll. Das Bundesverfassungsgericht hatte wegen völlig veralteter Bemessungsgrundlagen eine Neuregelung der Grundsteuer bis Ende 2019 verlangt. Nach den Plänen des Bundesfinanzministeriums sollen bei der Berechnung der Grundsteuer in Zukunft vor allem der Wert des Bodens und die durchschnittliche Miete eine Rolle spielen. Bayern aber will ein Modell, bei dem sich die Steuerhöhe pauschal an der Fläche orientiert und hatte deshalb eine Öffnungsklausel für einzelne Bundesländer verlangt.

Der Deutsche Städtetag kritisierte das Beharren der Staatsregierung auf eigenen Regeln. "Alleingänge, wie von Bayern verlangt, helfen nicht weiter", sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy der "Welt" (Freitag). "Wir brauchen eine bundeseinheitliche Regelung für die Grundsteuer. Ein einheitliches Recht halte den Bürokratie- und Verwaltungsaufwand in Grenzen. "Außerdem verhindert eine einheitliche Regelung, dass die Bundesländer in einen unfairen Steuerwettbewerb über die Bewertung von Grundstücken eintreten."

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