Grundrechtsschutz findet Corona-Einschränkungen angemessen
München (dpa/lby) - Susanne Breit-Keßler vom Dreierrat Grundrechtsschutz in Bayern stuft die Einschränkungen im Freistaat wegen der Corona-Pandemie in der aktuellen Situation als angemessen ein. "Wir hatten jetzt eine klare Frist, sie musste verlängert werden, weil wir das Ziel noch nicht erreicht hatten. Aber irgendwann muss man auch fragen: Überwiegt der Nutzen den möglichen Schaden? Welche sozialpsychologischen Folgen für die Bevölkerung gibt es? Was macht unsere Wirtschaft? Es kann ja nicht sein, dass hinterher alles in Stücken am Boden liegt", sagte die frühere Münchner Regionalbischöfin am Dienstag im Interview mit dem Bayerischen Rundfunk.
Breit-Keßler sowie die ehemaligen Oberlandesgerichtspräsidenten Christoph Strötz und Clemens Lückemann bilden den Dreierrat Grundrechtsschutz. Aufgabe des Gremiums ist laut Staatsregierung, diese "zu unterstützen, den bestmöglichen Ausgleich zwischen effektivem Infektionsschutz und geringstmöglichen Freiheitsbeschränkungen zu finden". Bayerns Ausgangsbeschränkungen zur Eindämmung des Coronavirus waren am Montag mindestens bis zum Ende der Osterferien am 19. April verlängert worden.
"Im Augenblick haben wir keine Bedenken. Wir haben uns das sorgfältig angeschaut. Es ist wichtig bei den Entscheidungen, die momentan getroffen werden: Sind sie erforderlich und angemessen und kann man der Bevölkerung die Gründe erläutern? Denn das Volk ist ja der Souverän in diesem Land. Wir fanden, dass die Einschränkungen, die wir momentan erleben, sehr wohl erforderlich und angemessen sind. Wir fanden auch die Gründe einleuchtend", sagte die 66-Jährige.
"Es darf nicht beliebig lange sein, wenn man da an Ungarn denkt, wo es erschreckend zugeht in den politischen Maßnahmen, da bin ich sehr froh, dass es das so nicht bei uns gibt", sagte sie in der Sendung "radioWelt am Morgen" in Bayern 2.