Grüne und SPD fordern Frauenquote im Landtag

Nach Brandenburg soll nun auch Bayern ein Parité-Gesetz bekommen, fordern die Oppositionsparteien und legen Gesetzentwürfe vor.
Ralf Müller, nk |
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Vor 100 Jahren erhielten Frauen das Wahlrecht.
dpa Vor 100 Jahren erhielten Frauen das Wahlrecht.

Um die Teilhabe der Frauen an der Politik in Bayern zu erhöhen, haben die Grünen im Landtag den Entwurf für ein umfangreiches "Hälfte-der-Macht-Gesetz" vorgelegt. Wenn es nach den Vorstellungen der zweitstärksten Partei im Landtag geht, würden sich Wahlen im Freistaat radikal verändern. So soll die Zahl der Stimmkreise halbiert und in den dann doppelt so großen Kreisen je ein Mann und eine Frau antreten. Der Gesetzentwurf der Grünen sowie eine ähnliche Vorlage der SPD sollen schon heute im Landtagsplenum in Erster Lesung aufgerufen werden.

Änderung des Wahlrechts erforderlich

100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts sei es jetzt Zeit für den nächsten Schritt, sagte die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katharina Schulze. Die Frauen wollten nicht noch einmal 100 Jahre warten, bis sie auch in den Parlamenten und Regierungen Deutschlands gleichberechtigt vertreten seien.

Die entsprechenden Gebote des Grundgesetzes sowie der Bayerischen Verfassung erforderten geradezu eine solche Änderung des Wahlrechts, das "keine göttliche Ordnung" sei, sagte die Frauenrechtlerin Christa Weigl-Schneider.

Geringer Frauenanteil im Landtag

Der Frauenanteil im Bayerischen Landtag sei zum zweiten Mal in Folge auf jetzt nur noch 26,8 Prozent gesunken, kritisierte Schulze. Von 91 Direktmandaten gingen nur 19 an Frauen (20,6 Prozent). Die Frauenquote im Kabinett von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) liege bei 33 Prozent.

Die Schuld dafür gab Schulze den "konservativen Parteien", die nach wie vor zu wenig Frauen für aussichtsreiche Positionen aufstellten. Ohne Grüne und SPD wäre es um die Frauenquote im Landesparlament noch schlechter bestellt.

Nach dem "Hälfte-der-Macht"-Gesetzentwurf der Grünen, der nicht nur Abwandlungen am Landeswahlgesetz, sondern auch an der Verfassung vorsieht, soll sich dies ändern. Parteien, die zur Landtagswahl antreten, wären danach gezwungen, dass "mindestens" die ungeraden Listenplätze an weibliche oder Bewerber mit dem Geschlechtseintrag "divers" gehen.

Zudem soll in einer halbierten Zahl an Stimmkreisen jeweils ein Duo direkt in den Landtag gewählt werden, das "aus einer weiblichen oder diversen Person und einer männlichen oder diversen Person" bestehen muss.

SPD legt Entwurf zur Änderung des Landeswahlrechts vor

In der Bayerischen Verfassung soll festgelegt werden, dass die Hälfte der Mitglieder der bayerischen Staatsregierung "weiblich oder divers" sein müssen. Bayern wäre in Deutschland damit zwar nicht Vorreiter, die Vorlage gehe aber deutlich über eine ähnliche Gesetzesänderung, die kürzlich der Brandenburger Landtag beschlossen hatte, hinaus, sagte Katharina Schulze.

Einen Entwurf zur Änderung des Landeswahlrechts mit gleicher Zielsetzung hat auch die Landtags-SPD vorgelegt. Ihr Vorschlag sieht aber nur die Quotierung der Stimmkreislisten mit abwechselnder Besetzung von Männer und Frauen vor. Die SPD sieht sich damit laut Vize-Fraktionschefin Simone Strohmayr "auf der sicheren Seite". Ihre Initiative folge dem Beispiel Brandenburgs und Frankreichs, wo ebenfalls die Wahllisten quotiert würden. Den Entwurf der Grünen bezeichnete Strohmayr als "verfassungsrechtlich unausgegoren".

Harsche Kritik kommt von der FDP, in deren elfköpfiger Fraktion nur eine Frau vertreten ist. "Die Vorschläge von SPD und Grünen sind verfassungswidrig", so Fraktionschef Martin Hagen. Die Auswahl der Bewerber für politische Ämter obliege den Parteien und in letzter Konsequenz den Wählern. "Ein höherer Frauenanteil im Parlament ist wünschenswert, aber nicht durch wahlrechtliche Einschränkungen zu erzwingen."

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