Grüne klagen gegen Bayerns Grenzpolizei
München (dpa/lby) - Bayerns Grenzpolizei wird ein Fall für die Justiz: Am Montag will die Landtagsfraktion der Grünen Klage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof einreichen. Dies teilte die Fraktion am Donnerstag in München mit. "Wir Grüne sind der Meinung, dass der Freistaat Bayern nicht die Gesetzgebungskompetenz zur Errichtung einer Bayerischen Grenzpolizei hat. Denn Grenzschutz ist Bundessache", sagte Fraktionschefin Katharina Schulze.
Vertreten wird die Fraktion vor Gericht von Thorsten Kingreen von der Universität Regensburg und Sophie Schönberger von der Universität Düsseldorf. Die beiden Juristen hatten bereits im vergangenen Jahr ein Rechtsgutachten im Auftrag der Grünen erstellt, das die bayerische Grenzpolizei als verfassungswidrig einstuft. Darüber hinaus strengt auch Schulze eine Popularklage an.
Die bayerische Staatsregierung verteidigt die Grenzpolizei und die von ihr durchgeführten Kontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze dagegen als verfassungs- und europarechtlich "einwandfrei". "Wir sehen der Klage deshalb gelassen entgegen", sagte Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Die Grenzkontrollen würden durch eine Öffnungsklausel im Bundespolizeigesetz ermöglicht. "Dadurch wird die föderale Kompetenzverteilung nicht verletzt." Zudem sei unstrittig, dass die vorrangige Zuständigkeit für Grenzkontrollen beim Bund liege und die Grenzkontrollen der bayerischen Grenzpolizei nur auf Anforderung oder mit Zustimmung der Bundespolizei möglich seien.
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