Grüne fordern Gehörlosengeld

München (dpa/lby) - Die Landtags-Grünen starten einen neuen Anlauf zur Einführung eines Gehörlosengeldes in Bayern, entsprechend zum schon lange existierenden Blindengeld. Ziel sei es, in dem Gesetz "dauerhaft chancenausgleichende Leistungen für gehörlose und schwerhörige Menschen in Bayern zu verankern", sagte die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion, Kerstin Celina, am Montag in München.
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Die Landtagsabgeordnete Kerstin Celina (Bündnis 90/Die Grünen) in München. Foto: Tobias Hase/dpa
dpa Die Landtagsabgeordnete Kerstin Celina (Bündnis 90/Die Grünen) in München. Foto: Tobias Hase/dpa

München (dpa/lby) - Die Landtags-Grünen starten einen neuen Anlauf zur Einführung eines Gehörlosengeldes in Bayern, entsprechend zum schon lange existierenden Blindengeld. Ziel sei es, in dem Gesetz "dauerhaft chancenausgleichende Leistungen für gehörlose und schwerhörige Menschen in Bayern zu verankern", sagte die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion, Kerstin Celina, am Montag in München. Die CSU solle endlich ein mehrere Jahre altes Versprechen einlösen. Und die Freien Wähler könnten als CSU-Regierungspartner nun "klare Kante" zeigen - als Oppositionsfraktion hätten sie einer entsprechenden Grünen-Initiative schließlich noch zugestimmt.

Blinde und Sehbehinderte mit einer Sehkraft von maximal zwei Prozent erhalten bereits eine finanzielle Unterstützung vom Freistaat in Höhe von derzeit 629 Euro pro Monat. Ebenfalls unterstützt, aber mit einem geringeren Betrag, werden inzwischen hochgradig sehbehinderte Menschen mit einer Sehkraft zwischen zwei und fünf Prozent. Taubblinde und taubsehbehinderte Menschen bekommen ebenfalls Geld.

Konkret fordern die Grünen nun, das Blindengeldgesetz zu einem Blinden- und Gehörlosengeldgesetz weiterzuentwickeln. Für gehörlose und schwerhörige Menschen bestehe eine "Versorgungslücke", obwohl für sie ebenfalls Mehraufwendungen in der Bewältigung des Alltags anfielen, etwa für Gebärdensprach- und Schriftdolmetscher. Eine staatlich Kostenübernahme gebe es hier nur in eng begrenzten Fällen.

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