Großmetzgerei Sieber: Neuer Prozess um verseuchte Wurst

München - Es geht um die Wurst. Und in die nächste Runde: Staatsanwaltschaft und Verteidigung sind mit dem Urteil des Amtsgerichts Wolfratshausen unzufrieden und gehen in Berufung. Damit landet das Verfahren beim Landgericht München II.
Urteil: 900 Euro Geldstrafe
Der Ex-Chef der Geretsrieder Firma, Dietmar Schach, war vor einer Woche wegen fahrlässigen Inverkehrbringens gesundheitsgefährdender Lebensmittel zu einer Geldstrafe von 900 Euro - 60 Tagessätze zu je 15 Euro - verurteilt worden. In seiner Ware waren sogenannte Listerien über dem zulässigen Wert gefunden worden.
Schachs Anwalt Martin Hintermayer verwies zur Begründung für die Berufung auf den Prozess in Wolfratshausen. Vernehmungen hätten ergeben, dass die Großmetzgerei selbst von Vertretern der Lebensmittelbehörden als hygienisch einwandfrei beurteilt worden sei. Schach habe nicht strafbar gehandelt. Oberstaatsanwalt Ken Heidenreich nannte keine Gründe für die Berufung der Anklagebehörde.
Insolvenz war unausweichlich
In einem Wacholderwammerl der oberbayerischen Firma war im März 2016 eine extrem über dem Grenzwert liegende Anzahl von Listerien gefunden worden. Wochen später musste der Betrieb auf behördliche Anordnung schießen, die Insolvenz war unausweichlich. Der Lebensmittelskandal wird in Verbindung mit mehreren Todesfällen nach dem Genuss von listerienverseuchten Lebensmitteln gebracht.
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