Gribkowsky: Haftstrafe rechtskräftig

Für Ex-Landesbanker Gerhard Gribkowsky bleibt es bei der Haftstrafe. Das Urteil ist laut Bundesgerichtshof rechtskräftig, weil die Revisionen zurückgezogen wurden. Nun winkt ein Jobangebot, doch dafür braucht Gribkowsky Freigang.
Markus Giese / Online |
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München/Karlsruhe – Die Gefängnisstrafe für den früheren BayernLB-Vorstand Gerhard Gribkowsky ist rechtskräftig. Sowohl Gribkowsky selbst als auch die Staatsanwaltschaft hätten die Revisionen zurückgenommen, teilte der Bundesgerichtshof am Freitag in Karlsruhe mit.

Gribkowsky war im vergangenen Jahr zu achteinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden, weil er 44 Millionen Dollar Schmiergeld von Formel-1-Chef Bernie Ecclestone beim Verkauf der Rennserie angenommen und das Geld nicht versteuert hatte.

Lesen Sie hier: Ecclestone droht auch Ärger mit britischem Fiskus

Sein Anwalt Daniel Amelung sagte, nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft habe eine Rücknahme der Revision im Raum gestanden. „Beide Seiten sind zu dem Ergebnis gekommen, dass sie damit leben können.“ Er hoffe nun darauf, dass Gribkowsky in absehbarer Zeit Freigänger werde, um ein Arbeitsangebot des österreichischen Baukonzerns Strabag annehmen zu können.

Vor seiner Verhaftung gehörte Gribkowsky bis 2010 dem Strabag-Aufsichtsrat an. Das Unternehmen hatte dem früheren Landesbanker nach früheren Angaben eine „beratende Tätigkeit ohne Führungsfunktion und ohne Zeichnungsrecht entsprechend seiner Qualifikation im Finanzwesen“ am Standort München angeboten. Damit wolle man Gribkowsky bei der Reintegration in die Gesellschaft unterstützen, hieß es.

Amelung geht davon aus, dass sich die mögliche Tätigkeit bei dem Baukonzern mit dem „klassischen Freigänger-Dasein“ vereinbaren lässt. Ob auch gegen Formel-1-Boss Ecclestone Anklage wegen des Verdachts der Bestechung erhoben wird, ist weiter offen. „Das Verfahren läuft noch“, sagte Oberstaatsanwalt Thomas Steinkraus-Koch. Wann eine Entscheidung falle, sei nicht absehbar.

 

 

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