Grenzkontrolle an der A93: Menschenhändler muss wieder in Haft

Weil er gegen das verhängte Einreiseverbot verstoßen hat, muss ein 30-Jähriger, der zuvor schon wegen Menschenhandels im Gefängnis war, wieder in Haft.
von  AZ
Die Bundespolizei hat den Mann bei seiner Einreise nach Deutschland kontrolliert. (Archivbild)
Die Bundespolizei hat den Mann bei seiner Einreise nach Deutschland kontrolliert. (Archivbild) © Sven Hoppe/dpa

Rosenheim/Kiefersfelden - Am vergangenen Montag hat die Bundespolizei bei Grenzkontrollen auf der A93 einen Autofahrer kontrolliert. Bei der Überprüfung der Personalien stellte sich heraus, dass ihn das Landgericht Berlin bereits im Jahr 2014 wegen "Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung" zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt hatte.

Nachdem er etwa die Hälfte davon abgesessen hatte, wurde der Rumäne aus Deutschland abgeschoben. Gleichzeitig wurde ein Einreiseverbot bis 2022 gegen ihn verhängt. Die Berliner Ausländerbehörde hatte ihm das Recht auf Freizügigkeit aberkannt.

Haftbefehl: Noch 728 Tage Gefängnis

Nun hat der 30-Jährige also gegen die bestehende Einreisesperre verstoßen – dadurch wird der Bundespolizei zufolge auch gleichzeitig die noch ausstehende restliche Freiheitsstrafe fällig. Gemäß dem Haftbefehl muss der Mann noch weitere 728 im Gefängnis absitzen.

Die Rosenheimer Bundespolizei zeigte den Verhafteten aufgrund seines Verstoßes gegen das Einreiseverbot an und brachte ihn anschließend in die Justizvollzugsanstalt nach Bad Reichenhall.

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