Gottesdienste in Krise? Verwaltungsgerichtshof muss urteilen

München (dpa/lby) - Infektionsschutz kontra Religionsfreiheit - diese Frage muss der Bayerische Verwaltungsgerichtshof heutebeantworten. Ein Münchner Anwalt hatte in der vergangenen Woche einen Eilantrag gegen das Gottesdienstverbot eingereicht, weil er als Katholik das Osterfest auch in Corona-Zeiten mit einem Gottesdienst feiern will. Er begründet dies damit, dass das derzeit geltende absolute Verbot ihn in seiner Religionsfreiheit verletze. Ähnlich den Regelungen zu lebensnotwendigen Dienstleistungsbetrieben forderte er eine Erlaubnis mit strengen seuchenhygienischen Auflagen. Der Anwalt betonte, er klage für alle Christen und Glaubensgemeinschaften, die den gleichen Einschränkungen unterworfen seien.