Gottesdienste ab 4. Mai mit Mundschutz und Abstand erlaubt

Es zeichnete sich in den vergangenen Tagen schon ab: In Bayern dürfen wieder Gottesdienste mit Besuchern stattfinden - unter Auflagen. Es werden nicht die gleichen sein wie vor der Corona-Krise
von  dpa
Ein Pastor faltet seine Hände zum Gebet. Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild
Ein Pastor faltet seine Hände zum Gebet. Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild © dpa

München (dpa/lby) - Trotz der andauernden Corona-Krise sollen vom 4. Mai an öffentliche Gottesdienste in Bayern wieder erlaubt sein - unter strengen Auflagen. Die Gottesdienstbesucher müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen und einen Mindestabstand von zwei Metern zu anderen einhalten. Die neuen Regelungen sollen gleichermaßen für alle Glaubensgemeinschaften gelten. Die Lockerungen, die das Kabinett am kommenden Dienstag noch formal beschließen will, kündigte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) am Freitag in München an.

"Es gilt nach wie vor Vorsicht und Umsicht", sagte Herrmann am Rande einer Landtagssitzung. Aus Begegnungen des Glaubens sollten keine neuen Infektionen entstehen. "Es sollen aus dem Kontakt keine Infektionen folgen." Es sei aber wichtig, das Grundrecht der Religionsausübung wieder zu ermöglichen - die Einschnitte bei Gottesdiensten seien zuletzt mit die schmerzlichsten gewesen. Es gelte nun das Motto: Gottesdienste Ja, aber Infektionen Nein.

In den Bistümern in Bayern herrscht Freude über die Ankündigung. "Wir freuen uns, wieder in unseren Kirchen selbst Gottesdienste feiern zu können. Die haben wir schmerzlich vermisst", sagte der evangelische Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm der Deutschen Presse-Agentur. Auch das katholische Bistum München und Freising teilte mit, die Entscheidung zu begrüßen.

Bedford-Strohm dämpfte aber zugleich zu hohe Erwartungen an die künftigen Gottesdienste: "Man muss sich klar sein, dass der Gottesdienst nicht der gleiche sein wird wie vor der Krise", sagte der Vorsitzende der evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). "Wir wollen zurückhaltend vom Abendmahl Gebrauch machen", kündigte er an. "Für uns Evangelische ist die volle Gegenwart Jesus Christus auch im Wortgottesdienst möglich."

Staatliche Kontrollen oder Bußgelder in den Kirchen lehnte Staatskanzleichef Herrmann ab. "Ich glaube nicht, dass der Staat hier die Kirchen kontrollieren wird, das würde ich für unangemessen halten. Die Kirchen können diese Verantwortung selbst gut übernehmen und tun das auch."

Aufgabe der Kirchen und Religionsgemeinschaften ist es nun, Hygiene-Konzepte für Gottesdienste zu erarbeiten. Diese Details überlasse man den Kirchen, betonte Herrmann. "Der Staat kann nicht alles bis ins Allerletzte regeln." Das müssten die Einrichtungen je nach ihre Riten und der Größe der jeweiligen Kirchen tun. Dazu gebe es auch schon Vorschläge, das sei alles schon "sehr, sehr konkret".

Als Beispiele nannte Herrmann, dass Desinfektionsmittel bereitgestellt werden, dass es bei der Kommunionausteilung keine Berührungen gibt, dass jeder sein eigenes Gesangbuch oder in den Moscheen jeder seinen eigenen Koran mitbringt. Das gebe aber nicht der Staat vor, das seien die Vorschläge der Religionsgemeinschaften. "Wir verlassen uns da voll auf die eigenen Maßgaben der Kirchen."

Bayern ist nicht das erste Bundesland, das Gottesdienste und Zusammenkünfte von Gläubigen wieder zulassen will. Vorreiter war Sachsen, hier werden seit dieser Woche schon wieder öffentliche Gottesdienste gefeiert. Auch Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Brandenburg hatten dies für Anfang Mai angekündigt. Vertreter von Bund und Ländern wollten am Freitag über ein Konzept zur Lockerung der Corona-Auflagen für Kirchen, Moscheen oder Synagogen sprechen.

Vorzeitige Lockerungen wegen des Beginns des Ramadan gibt es in Bayern aber nicht. Die neuen Regelungen gelten für alle vom 4. Mai an. Die "Hauptfeste" im Ramadan seien auch erst danach, sagte Herrmann.

Seit dem 21. März gelten in Bayern wegen der hohen Ansteckungsgefahr mit dem neuartigen Coronavirus Ausgangsbeschränkungen, die auch Großveranstaltungen und den Besuch von Gottesdiensten untersagen. Während Großveranstaltungen wie Konzerte oder Feste bis mindestens 31. August verboten bleiben, hatte sich bei den Gottesdiensten schon in den vergangenen Tagen und Wochen eine Lockerung angekündigt. Auch zahlreiche Vertreter von Glaubensgemeinschaften hatten jüngst eine Lockerung ab Mai eingefordert - darunter die katholische Kirche.

Der Generalvikar des Bistums Regensburg, Michael Fuchs, sagte nun: "Freuen wir uns, dass sich das sakramentale kirchliche Leben wieder ein Stück weit normalisiert." Derzeit werde das Schutz- und Hygienekonzept noch mit der Staatsregierung erarbeitet, sagte Kellner. Es befinde sich "in der letzten Abstimmung".

Wie das Bistum Regensburg mitteilte, soll wohl erst nach der Konferenz der Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am 30. April festgelegt werden, welche Schutzmaßnahmen künftig in Gottesdiensten gelten sollen." Generalvikar Fuchs sagte: "Den Pfarreien bleibt dann nur eine relativ kurze Vorbereitungszeit."

Für die Schutzmasken sollen die Gottesdienstteilnehmer selbst sorgen, teilte das Bistum mit. "Desinfektionsmittel wird aber vor Ort gestellt." Fuchs regte an, in den Pfarreien Teams zusammenzustellen, die für den Schutz in den Gottesdiensten verantwortlich sind.

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