Golfplatz nach behördlichen Bescheid wieder geschlossen

Wolfratshausen (dpa/lby) - Der am Montag entgegen bayerischen Vorschriften geöffnete Golfplatz Bergkramerhof in Wolfratshausen ist wieder zu. Es gebe einen entsprechenden behördlichen Bescheid, sagte eine Sprecherin des Landratsamtes Bad Tölz-Wolfratshausen am Mittwoch.
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Ein Mitglied der Golfanlage Bergkramerhof puttet seinen Golfball ein. Foto: Peter Kneffel/dpa/Symbolbild
dpa Ein Mitglied der Golfanlage Bergkramerhof puttet seinen Golfball ein. Foto: Peter Kneffel/dpa/Symbolbild

Wolfratshausen (dpa/lby) - Der am Montag entgegen bayerischen Vorschriften geöffnete Golfplatz Bergkramerhof in Wolfratshausen ist wieder zu. Es gebe einen entsprechenden behördlichen Bescheid, sagte eine Sprecherin des Landratsamtes Bad Tölz-Wolfratshausen am Mittwoch. Der "Münchner Merkur" hatte zuerst darüber berichtet.

Sollte der Platz dennoch wieder öffnen, drohte das Landratsamt ein Bußgeld von 25 000 Euro pro Tag an, wie dem am Mittwoch auf der Seite des Golfplatzes veröffentlichten Schreiben zu entnehmen ist. Die Schließung soll bis zum 10. Mai gelten. Ab 11. Mai darf nach den neuen Bestimmungen der Staatsregierung ohnehin wieder Golf gespielt werden.

Der Geschäftsführer der Golfanlage, Josef Hingerl, hatte am Montag die Golfer nach wochenlanger Schließung wieder auf den Platz gelassen, obwohl dies wegen der Beschränkungen in der Corona-Krise noch verboten ist. Er argumentierte, er halte das in Bayern geltende Öffnungsverbot für rechtswidrig, das Prinzip der Verhältnismäßigkeit sei nicht gewahrt. Für den Bescheid des Landratsamts zum unerlaubten Betrieb muss Hingerl nun 400 Euro zahlen.

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