"Goldfinger"-Prozess geht nach Befangenheitsantrag weiter

Augsburg (dpa/lby) - Nach einem erfolglosen Befangenheitsantrag setzt das Augsburger Landgericht heute den Strafprozess wegen des umstrittenen "Goldfinger"-Steuersparmodells fort. Am Dienstag hatte das Gericht den Befangenheitsantrag der Staatsanwaltschaft gegen den Kammervorsitzenden abgelehnt.
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Goldbarren in unterschiedlicher Größe. Foto: Sven Hoppe/dpa/Symbolbild
dpa Goldbarren in unterschiedlicher Größe. Foto: Sven Hoppe/dpa/Symbolbild

Augsburg (dpa/lby) - Nach einem erfolglosen Befangenheitsantrag setzt das Augsburger Landgericht heute den Strafprozess wegen des umstrittenen "Goldfinger"-Steuersparmodells fort. Am Dienstag hatte das Gericht den Befangenheitsantrag der Staatsanwaltschaft gegen den Kammervorsitzenden abgelehnt.

Der Vorsitzende Richter hatte die Einstellung des Verfahrens gegen die zwei Angeklagten angeregt, weil er die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft nicht als belegt ansieht. Deswegen wollte die Anklagebehörde den Richter als befangen ablehnen lassen. Nun müssen sich die Staatsanwaltschaft und die Verteidiger dazu äußern, was sie von der Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen halten.

In dem Prozess geht es um ein umstrittenes Steuersparmodell, mit dem vermögende Steuerzahler früher mit einem ausländischen Goldhandelsunternehmen ihre Einkommensteuerlast massiv drücken konnten. Die Augsburger Staatsanwaltschaft will 20 Angeklagte vor Gericht stellen, das jetzige Mammutverfahren gegen zwei Beschuldigte sollte nur der Auftakt sein. Insgesamt sollen dem Fiskus bis zu eine Milliarde Euro an Einkommenssteuern entgangen sein.

Das Steuersparmodell ist nach dem James-Bond-Film "Goldfinger" von 1964 mit Sean Connery und Gert Fröbe benannt. Der Gesetzgeber hatte 2013 das Einkommensteuerschlupfloch gestopft.

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