Gift im Stift? Graf Faber Castell klagt gegen Warentester
Die „Colour Grip Buntstifte“ wurden bei der Prüfung von einer Zeitschrift als „stark belastet“ eingestuft – Rätsel ums Gegengutachten.
NÜRNBERG Ist wirklich „Gift im Stift“ der Firma Faber-Castell? Im aktuellen Test-Heft der Stiftung Warentest wurden einige ihrer Grip-Farbstifte als stark belastet eingestuft. Im Eilverfahren verklagte der weltweit größte Buntstifthersteller aus Stein das Institut auf Unterlassung derartiger Behauptungen. „Es ist ein Riesen Image-Schaden für das Unternehmen“, erklärte Kommunikations-Chefin Sandra Suppa. Gestern traf man sich zum ersten Schlagabtausch am Nürnberger Landgericht.
20 verschiedene Produkte hatte die Zeitschrift auf Schadstoffe testen lassen. Unter den elf stark belasteten (s. Kasten) fanden sich neben Billigangeboten auch die hochpreisigen des Bleistift-Grafen Wolfgang von Faber-Castell.
Hier hatten die Prüfer Spuren von Weichmachern in orange und grün lackierten Grip-Stiften gefunden, sowie PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) in der Mine des schwarzen Stiftes – Stoffe, die Krebs erregen und Erbgut verändern können.
Die LGA fand keinerlei Schadstoffe beim Gegentest der Firma
Die Firma Faber-Castell wies die Vorwürfe zurück, verwies auf Untersuchungen, die sie nach Erscheinen des Tests vom Analyse-Institut der LGA Nürnberg hatte machen lassen. Da habe sich keiner der Schadstoffe in den Stiften gefunden. Es habe auch nie Beanstandungen gegeben bei den strengen Überprüfungen dieser Produkte in den USA.
Wer hat recht? „Ich kann hier im Eilverfahren nicht ermessen, was stimmt, sondern was glaubhaft ist“, erklärte Richter Stefan Forster. Und da PAK so wenig wie möglich in verbrauchsnahen Produkten enthalten sein soll, so der Richter weiter, sei eine negative Bewertung bei derartigen Testergebnissen durchaus vertretbar.
Die Faber-Castell-Anwältin bezweifelte wiederum die Zuverlässigkeit und den guten Ruf der Prüf-Institute, die Warentest beauftragt hatte: „Die LGA ist da renommierter.“
Der Warentest-Anwalt konterte, dass man die Ergebnisse zweimal habe überprüfen lassen, auch von einem anderen Labor. Und hatte Zweifel, ob die von der LGA als unbelastet getesteten Stifte überhaupt identisch seien mit den belasteten. Schließlich sind zwei derart unterschiedliche Ergebnisse nicht nachvollziehbar. Aber: „Wir haben die Rezeptur nicht geändert“, protestierte die Firmenanwältin.
Urteil nächste Woche. cis
Wie die Konkurrenten im umstrittenen Test abgeschnitten haben, erfahren Sie in der Print-Ausgabe Ihrer AZ am Freitag, 12. September.
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