"Gewaltorgie" bei Party: Über fünf Jahre Haft

Brutaler Ausgang einer Party: Zwei Männer schlagen einen Jüngeren nieder und treten ihrem Opfer mehrmals gegen den Kopf. Ein Streit ums Geld ist eskaliert - auch wegen Alkohols, urteilt das Gericht.
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Auf der Richterbank liegt ein Richterhammer. Foto: Uli Deck/Archiv
dpa Auf der Richterbank liegt ein Richterhammer. Foto: Uli Deck/Archiv

Bamberg (dpa/lby) - Weil sie auf einer Fete einen 21-Jährigen brutal verprügelt haben, sind zwei Männer in Bamberg wegen gefährlicher Körperverletzung zu je fünf Jahren und zwei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Wegen ihrer Alkoholabhängigkeit müssen sie zudem in eine Entziehungsanstalt.

Der Vorsitzende Richter des Landgerichts sprach zur Urteilsverkündung am Freitag von einer "Gewaltorgie" und einem "äußerst brutalen Tatbild". Ursprünglich waren die 24 und 25 Jahre alten Männer wegen versuchten Totschlags angeklagt.

Auf einer Party in einer Bamberger Wohnung hatte der jüngere Angeklagte dem 21-jährigen Tatopfer zunächst mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Anschließend gingen beide Angeklagte mit ihrem Opfer nach draußen. Sie brachten den jungen Mann mit Schlägen zu Boden, prügelten mehrfach auf ihn ein und traten ihm immer wieder gegen den Kopf. Passanten riefen schließlich Krankenwagen und Polizei.

In der Anklage ging die Staatsanwaltschaft davon aus, dass die beiden Beschuldigten den Tod des Bekannten zumindest billigend in Kauf genommen hatten. Das sah auch die Strafkammer so. Sie verneinte aber einen versuchten Totschlag, weil die Täter freiwillig von ihrem Opfer abgelassen hätten.

Der Staatsanwalt hatte für den jüngeren Angeklagten fünf Jahre und acht Monate wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen beantragt, für den Älteren fünf Jahre und sechs Monate. Die Verteidiger hielten drei Jahre und sechs Monate beziehungsweise zwei Jahre und neun Monate für angemessen.

Beide Angeklagte hatten die Tat zu Prozessbeginn eingeräumt und sich bei dem Geschädigten entschuldigt. Auslöser der Taten sei ein Streit um finanzielle Schulden gewesen, die der 21-Jährige nicht beglichen habe. Mehreren Aussagen zufolge hatte er sich in der Wohnung des einen Angeklagten einquartiert, ohne sich an Miete und Haushaltskosten zu beteiligen.

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