Gesundheitsgefahr: Apotheke verliert Betriebserlaubnis
Günzburg (dpa/lby) - Einem Apotheker aus Schwaben wird wegen des Verdachts auf schwerwiegende Verstöße gegen das Apothekenrecht die Betriebserlaubnis entzogen. Das Verwaltungsgericht Augsburg hat einen Eilantrag des Beschuldigten gegen den angeordneten Entzug abgelehnt, wie eine Sprecherin am Donnerstag mitteilte. Das Gericht begründete die Entscheidung mit einer konkreten "Gefahr für die Gesundheit" der Kunden. Der Apotheker hingegen bestreite die Vorwürfe. Er hat nun die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgericht einzureichen.
Bei einer Durchsuchung der Privatwohnung und der Apotheke in Jettingen-Scheppach (Landkreis Günzburg) hatte die Kriminalpolizei im Juli 2019 selbsthergestellte Artzney gefunden. Dabei handelte es sich um Präparate mit den Wirkstoffen Procain und Roter Reisschalenextrakt, die als Nahrungsergänzungsmittel verkauft wurden.
Laut Vorwurf des Gerichts waren diese unter "hygienisch untragbaren Zuständen" wie Staub, Schmutz und beißendem Geruch im privaten Keller des Apothekers hergestellt worden. Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit bewertete die Nebenwirkungen als gesundheitlich bedenklich. Dem Verwaltungsgericht zufolge erwies sich der Apotheker demnach als "unzuverlässig, die von ihm betriebene Apotheke ordnungsgemäß zu führen".
Die Polizei ermittelt derzeit wegen verbotener Arzneimittelherstellung gegen zwei weitere Apotheken aus dem Landkreis Günzburg und dem Landkreis Augsburg. Dort sollen Apotheker über einen Online-Handel selbst hergestellte Produkte illegal und falsch beworben an ahnungslose Verbraucher verkauft haben.
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