Gespickt? Studentin klagt gegen Sechser

Die junge Frau soll bei einer Prüfung ein präpariertes Gesetzbuch benutzt haben – „ich habe nur Farbmarkierungen gemacht“, jammerte sie vor Gericht.
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Vielleicht hätte sich die Studentin eine andere Spick-Taktik überlegen sollen...
dpa Vielleicht hätte sich die Studentin eine andere Spick-Taktik überlegen sollen...

Die junge Frau soll bei einer Prüfung ein präpariertes Gesetzbuch benutzt haben – „ich habe nur Farbmarkierungen gemacht“, jammerte sie vor Gericht.

NÜRNBERG Die Klausur war gut, hätte die Note 2 verdient, wenn alles korrekt gelaufen wäre. Doch die Studentin Anna B. (Name geändert) rasselte mit einer „6“ durch die Prüfung an einer Hochschule in Nürnberg. „Unterschleif“ – also Verwendung verbotener Hilfsmittel wurde ihr angelastet. In diesem Fall durch ein präpariertes Gesetzbuch.

Was die sehr selbstbewusste junge Frau bestritt. Im Zivilprozess vor dem Nürnberger Landgericht verklagte die angehende Betriebswirtin jetzt die Akademie auf Rücknahme der Zensur – ein Fall, der äußerst selten im Justizpalast vorkommt!

„Die Klägerin will mit dem Stigma des Täuschungs- und Betrugsversuchs nicht leben“, erklärte ihr Anwalt. „Sie will bei Bewerbungen alle Klausurnoten aufzählen.“ Die durchweg gut waren. So hatte Anna auch in der zweiten Klausur anstandslos die Note 1,7 erzielt.

Wenn sie zahlt, gilt der Test „als nicht geschrieben“

Ihr Professor betonte vor Gericht, dass bei juristischen Klausuren zwar das Gesetzbuch als Hilfsmittel erlaubt sei, aber ohne Kommentierungen. Die Studentin habe jedoch Buchstaben farbig gekennzeichnet, so dass sich beim Aneinanderreihen bestimmte Begriffe ergeben hätten. Was sie bestritt. Auch sei eine solche Belehrung erst im Nachhinein erfolgt. „Ich habe nur Farbmarkierungen gemacht“, sagte Anna B., „habe nichts Unrechtes getan.“

Ob sie jetzt durch den Vorwurf zu Recht stigmatisiert sei oder nicht, sei eigentlich keine Frage, mit der sich das Landgericht zu beschäftigen habe, stellten die Richter der 4. Zivilkammer fest. Dazu fehle einfach die Rechtsgrundlage. Was tun? Die Vertreter der Akademie hatten „keinen Zweifel am Täuschungsversuch der Studentin“, wollen, „dass Nachahmer abgeschreckt werden“.

Ihr Vorschlag: Anna B. soll ihre Klage zurücknehmen und alle Kosten übernehmen, letzteres sei ganz wichtig. Die Studentin willigte ein. Im Gegenzug soll ihre beanstandete Klausur an der Hochschule „als nicht geschrieben“ gelten.

Ihr buntes Gesetzbuch wiederum würde gut in die Spicker-Ausstellung passen, die derzeit mit 1000 Exponaten im Nürnberger Schul-Museum gezeigt wird. cis

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