"Germanischer Geist": Zweifel an Zurechnungsfähigkeit
München (dpa/lby) - Im Prozess um einen Jubel-Kommentar nach dem schrecklichen Attentat auf Muslime im neuseeländischen Christchurch mit 51 Toten will das Gericht den Angeklagten psychologisch begutachten lassen. Sie habe Zweifel daran, ob der 40-Jährige verstehe, was ihm vorgeworfen werde, sagte die Richterin am Donnerstag. Der Mann war 2015 von einer U-Bahn überrollt worden und hatte sich dabei schwerste Verletzungen zugezogen. "Es besteht zumindest die Möglichkeit, dass Sie doch stärkere Schäden davongetragen haben", sagte die Richterin, "dass Sie möglicherweise den Unrechtsgehalt Ihrer Tat nicht erkannt haben".
Der Deutsche soll unmittelbar nach dem Attentat, bei dem ein Rassist aus Australien Mitte März in Christchurch Dutzende Muslime beim Freitagsgebet erschoss, einen Hasskommentar verfasst haben. In einer damals 2500 Mitglieder umfassenden Facebook-Gruppe mit dem Namen "Germanischer Geist" soll er unter anderem geschrieben haben: "Ein ganz großes Heil auf den Neuseeländer Attentäter endlich mal einer der dem Arsch in der Hose hat" (Fehler im Original). Er habe "0,000 Mitleid".
Durch eine Anzeige wurden die Behörden auf ihn aufmerksam. Bei einer Durchsuchung seines Zimmers fand die Polizei nach Aussage eines Beamten, der als Zeuge vor dem Amtsgericht München geladen war, Bilder und Chats mit rechtsradikalem Inhalt. Unter anderem soll der Angeklagte eine Mailadresse mit dem Namen des Nazi-Verbrechers Adolf Eichmann gehabt haben.