Gerichtshof muss über Mietenstopp-Begehren entscheiden

München (dpa/lby) - Das Innenministerium hat das Volksbegehren Mietenstopp wegen rechtlicher Bedenken vorerst auf Eis gelegt und dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung übergeben. Nach Einschätzung der Juristen des Ministeriums darf Bayern einen Mietenstopp nicht per Landesgesetz regeln - denn für das Mietrecht ist ausschließlich der Bund zuständig.
Der Landesgesetzgeber habe "keine Gesetzgebungsbefugnis", teilte das Innenministerium am Freitag in München mit. Der Verfassungsgerichtshof hat nun für seine Entscheidung drei Monate Zeit. Der Mieterbund warf der Staatsregierung vor, sich vor der Verantwortung für die Mieter zu drücken.
Das Innenministerium muss bei jedem Volksbegehren prüfen, ob dieses rechtlich zulässig ist. Da Bayern keine Gesetzgebungskompetenz für den Bund hat, dürfen Bayerns Bürger grundsätzlich nur über Volksbegehren abstimmen, die bayerisches Landesrecht betreffen.
Das gleiche rechtliche Problem haben die Mietenstopp-Befürworter auch in anderen Bundesländern: So hat das Berliner Landgericht den vom Berliner Senat beschlossenen Mietendeckel für verfassungswidrig erklärt und den Fall dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Der Grund: Miet- und Pachtrecht sind Bestandteil des bürgerlichen Rechts, das deutschlandweit gilt und für das der Bundestag gesetzgeberisch zuständig ist.
Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags kam im Februar 2019 ebenfalls zu der Einschätzung, dass das Mietrecht Bundessache ist und die Länder höchstens eine Mitsprache haben könnten, wenn der Wohnraum einer "öffentlich-rechtlichen Zweckbindung" unterliegt, etwa bei öffentlich geförderten Wohnungen.
Die Organisatoren des Mietenstopp-Begehrens haben mehr als 52 000 Unterschriften gesammelt. Sie fordern, dass in 162 bayerischen Städten und Gemeinden die Mieten für sechs Jahre eingefroren werden. Die Initiative geht maßgeblich vom Mieterverein und der SPD aus.
Der Mieterbund Bayern kritisierte die Entscheidung des Innenministeriums: "Die Regierung Bayerns zeigt derzeit in der Corona-Krise, dass sie voranschreiten kann - diese mutige Entscheidungsfreude hätten wir uns auch für das Volksbegehren Mietenstopp gewünscht", sagte Kampagnenleiter Matthias Weinzierl.
"Damit hat die bayerische Staatsregierung eine riesige Chance vertan", sagte die SPD-Landesvorsitzende Natascha Kohnen. "Genau jetzt wäre es doch angebracht zu zeigen, dass man nicht nur warmen Applaus für all die Menschen spenden will, die in der Coronakrise Unglaubliches leisten, aber nicht wissen, wie sie ihre Miete zahlen können."
Doch auch wenn der Verfassungsgerichtshof das Volksbegehren zulassen sollte, wäre der Mietenstopp noch lange nicht am Ziel: Im Fall einer Zulassung müssten zehn Prozent der Wahlberechtigten in Bayern binnen zwei Wochen Unterschriftenlisten in den Rathäusern unterzeichnen. Dies ist die Voraussetzung für die dritte und entscheidende Phase: Wenn ein Volksbegehren die Zehn-Prozent-Hürde nimmt, findet ein Volksentscheid statt, bei dem alle wahlberechtigten Bürger Bayerns zur Abstimmung aufgerufen sind - sofern nicht der Landtag das entsprechende Gesetz schon vorher annimmt.