Gerichtsentscheid: Söder kündigt Korrektur von Auflagen an

München (dpa/lby) - Nach der vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof festgestellten Verfassungswidrigkeit der Corona-Beschränkungen für den Handel in Bayern hat Ministerpräsident Markus Söder Korrekturen angekündigt. Diese Woche ändere sich aber nichts, sagte der CSU-Chef am Montag nach einer Videoschalte des CSU-Vorstands.
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Markus Söder, Ministerpräsident von Bayern, nimmt an einer Pressekonferenz teil. Foto: Sven Hoppe/dpa
dpa Markus Söder, Ministerpräsident von Bayern, nimmt an einer Pressekonferenz teil. Foto: Sven Hoppe/dpa

München (dpa/lby) - Nach der vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof festgestellten Verfassungswidrigkeit der Corona-Beschränkungen für den Handel in Bayern hat Ministerpräsident Markus Söder Korrekturen angekündigt. Diese Woche ändere sich aber nichts, sagte der CSU-Chef am Montag nach einer Videoschalte des CSU-Vorstands. "Wir überlegen uns, das wollten wir ohnehin tun, wie wir mit nächster Woche dann umgehen." Dabei orientiere man sich an der Gerichtsentscheidung.

Bayerns höchstes Verwaltungsgericht hatte das von der Staatsregierung in der Corona-Krise verhängte Verkaufsverbot für große Geschäfte mit mehr als 800 Quadratmetern für verfassungswidrig erklärt. Die Richter sehen das wegen der Ungleichbehandlung mit kleineren Ländern und der Ausnahmen für größere Geschäfte in anderen Branchen als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Das Gericht setzte die Vorschrift wegen der Pandemie-Notlage "ausnahmsweise" nicht außer Kraft, stellte aber die Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz fest.

Söder sagte, nach widersprüchlichen Entscheidungen von Vorinstanzen gebe es nun Klarheit. Er wertete die Entscheidung aber nicht als Kritik am Kurs der Staatsregierung. "Also im Grunde genommen ist es eher eine Sicherheitsmaßnahme und bestätigt den umsichtigen Kurs gegenüber dem etwas lockereren Kurs des Bundes." Es sei kein Angriff, sondern aus Sicht der Staatsregierung eine Präzisierung. "Und die werden wir dann natürlich entsprechend umsetzen und auch vornehmen."

Söder verwies dabei auf den Hinweis des Gerichts, dass die "Freistellung" für Buchhändler und Fahrradgeschäfte, für die die Begrenzung auf 800 Quadratmeter nicht gilt, "aus infektionsschutzrechtlicher Sicht sachlich nicht gerechtfertigt" sei.

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