Gerichte nehmen oft Rücksicht auf Gesundheit der Angeklagten

München (dpa/lby) - Bei der Planung von Prozessen nehmen Gerichte meist Rücksicht auf die Gesundheit von Angeklagten. Nur wenn sie verhandlungsfähig sind, könne es eine Hauptverhandlung geben, erklärte eine Sprecherin des Justizministeriums in München.
von  dpa

München (dpa/lby) - Bei der Planung von Prozessen nehmen Gerichte meist Rücksicht auf die Gesundheit von Angeklagten. Nur wenn sie verhandlungsfähig sind, könne es eine Hauptverhandlung geben, erklärte eine Sprecherin des Justizministeriums in München. Das heißt, dass der Angeklagte beispielsweise seine Interessen vernünftig wahrnehmen und Erklärungen abgeben kann. "Die Beurteilung der Verhandlungsfähigkeit ist Aufgabe des Gerichts." Dieses könne sich dafür auch auf ein ärztliches Attest oder die Einschätzung von Sachverständigen wie dem Gerichtsarzt stützen.

Am Montag war ein Prozess am Landgericht Würzburg unterbrochen worden, da der Angeklagte stark schwerhörig ist und kaum etwas verstand. Am Dienstag wurde ein Prozessauftakt vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth verschoben, weil einer der sechs Angeklagten wegen Krankheit fehlte. Dem Ministerium liegen allerdings keine Zahlen vor, wie oft Gerichtsverfahren wegen Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten unterbrochen oder eingestellt werden müssen.

Wenn die Verhandlungsfähigkeit eingeschränkt ist, könne ein Richter dem etwa durch Pausen, ärztliche Aufsicht oder Hilfsmittel Rechnung tragen, sagte die Sprecherin. Auch nehmen Gerichte beim Planen eines Prozesses in der Regel Rücksicht auf medizinisch notwendige Operationen. Doch: "Versetzt sich ein/e Angeklagte allerdings vorsätzlich und schuldhaft in den Zustand der Verhandlungsunfähigkeit und verhindert dadurch die ordnungsgemäße Durchführung der Hauptverhandlung, so kann unter bestimmten Voraussetzungen auch in Abwesenheit gegen den/die Angeklagte/n verhandelt werden", hieß es.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.