Gericht verurteilt Konstrukteur der Eishalle von Bad Reichenhall

Knapp drei Jahre nach dem verheerenden Einsturz der Eissporthalle von Bad Reichenhall mit 15 Toten hat das Landgericht Traunstein den Konstrukteur der Halle am Dienstag zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt.
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TRAUNSTEIN/BAD REICHENHALL - Knapp drei Jahre nach dem verheerenden Einsturz der Eissporthalle von Bad Reichenhall mit 15 Toten hat das Landgericht Traunstein den Konstrukteur der Halle am Dienstag zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt.

Die Große Strafkammer hielt ihn der fahrlässigen Tötung für schuldig. Der 68-Jährige hatte vor Gericht zugegeben, die Dachbalken wesentlich höher als genehmigt geplant zu haben. Der Architekt, der teils die Bauaufsicht hatte, und ein Gutachter wurden freigesprochen. Am 2. Januar 2006 waren beim Einsturz der Eislaufhalle zwölf Kinder und Jugendliche sowie drei Mütter ums Leben gekommen.

Der Konstrukteur des Dachs für die in den 1970er Jahren errichtete Halle hat sich nach Ansicht des Gerichts der fahrlässigen Tötung in 15 Fällen schuldig gemacht. Beim Architekten und dem Gutachter, der im Auftrag der Stadt Bad Reichenhall als Eigentümerin des Gebäudes eine Bestandsstudie erstellt hatte, sahen die Richter keinen Grund für eine Verurteilung.

Staatsanwaltschaft: fahrlässige Tötung

Die Staatsanwaltschaft hatte die drei Angeklagten nach fast 30 Verhandlungstagen der fahrlässigen Tötung für überführt erachtet. Sie hatte die Bewährungsstrafen von eineinhalb Jahren für den Konstrukteur und von einem Jahr für den Gutachter sowie eine Geldstrafe in Höhe von 54 000 Euro für den Architekten mit der Bauaufsicht gefordert. „Der Einsturz der Halle war keine höhere Gewalt, sondern eine Aneinanderreihung von Versäumnissen und Sicherheitsverletzungen“, sagte Oberstaatsanwalt Günther Hammerdinger in seinem Plädoyer.

Die Verteidiger hatten dagegen Freisprüche verlangt. „Der Einsturz wäre vermeidbar gewesen, wenn die Stadt pfleglicher und sorgsamer mit der Halle umgegangen wäre“, sagte Harald Baumgärtl, der den Planer des Hallendaches vertrat. Mehrfach wurde in dem Mammutverfahren der Vorwurf erhoben, dass die falschen auf der Anklagebank sitzen und eigentlich die Verantwortlichen im Rathaus von Bad Reichenhall strafrechtlich zur Verantwortung hätten gezogen werden müssen.

Der Verteidiger des Architekten, Thomas Pfister, hatte in seinem Plädoyer von einer Art „Beißhemmung“ der Staatsanwälte gegenüber den Beamten der Stadt gesprochen. Der Verteidiger des Gutachters, Rolf Krüger, sah ein „Sündenbockritual“ gegenüber seinem Mandanten. Er warf dem städtischen Bauamt „schwerste und kriminelle Vergehen“ vor, für die Menschen hätten sterben müssen.

Nach Urteil im Reichenhall-Prozess kündigt Verteidiger Revision an

Unmittelbar nach der Verurteilung des Bauingenieurs im Prozess um den Einsturz der Eislaufhalle von Bad Reichenhall hat dessen Verteidiger am Dienstag Revision angekündigt. „Ich bin mit den Urteilsgründen überhaupt nicht einverstanden“, sagte Anwalt Harald Baumgärtl. „Wir werden sicherlich in Revision gehen.“ (dpa)

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