Gericht verhandelt über Mord im Schrebergarten

In ihren Schrebergärten wollen Menschen eigentlich ein bisschen Ruhe und Entspannung finden. In Oberbayern wurde eine Gartenanlage hingegen zum Schauplatz eines blutigen Verbrechens.
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Der Schriftzug "Landgericht Ingolstadt" mit dem Bayernwappen und der Aufschrift "Staatsanwaltschaft" ist an der Fassade vom Landgericht angebracht. Foto: Lino Mirgeler/Archiv
dpa Der Schriftzug "Landgericht Ingolstadt" mit dem Bayernwappen und der Aufschrift "Staatsanwaltschaft" ist an der Fassade vom Landgericht angebracht. Foto: Lino Mirgeler/Archiv

Ingolstadt (dpa/lby) - Ein Jahr nach einem tödlichen Gewaltverbrechen in einem oberbayerischen Schrebergarten muss sich am Dienstag ein 42 Jahre alter Mann vor dem Landgericht Ingolstadt verantworten. Der Anklage zufolge soll er in einer Schrebergartenanlage in Gaimersheim (Landkreis Eichstätt) seinen Parzellennachbarn im Streit umgebracht haben. Die Staatsanwaltschaft wertet die Tat als heimtückischen Mord, dem Angeklagten droht deswegen eine lebenslange Haftstrafe.

Die Ermittler gehen davon aus, dass die Männer zunächst verbal aneinander geraten waren. Später soll der türkische Staatsangehörige mit einem Messer mindestens elf Mal auf seinen Gartennachbarn eingestochen haben. Die Stiche mit einer mehr als zehn Zentimeter langen Klinge trafen das Herz und andere lebenswichtige Organe.

Das Opfer war am Ostermontag 2018 tot in seinem Schrebergarten gefunden worden. Der 36-Jährige hätte eigentlich an dem Feiertag arbeiten müssen. Als er nicht an seinem Arbeitsplatz erschien, fuhr ein Kollege zu dem Schrebergarten und fand die Leiche nur wenige Stunden nach der Tat.

Die Polizei hatte zunächst keine Spur und gründete eine Ermittlungsgruppe. Bereitschaftspolizisten suchten die Umgebung der Gartenanlage ab. Durch Zeugenbefragungen bekam die Kripo Hinweise auf den Parzellennachbarn, der einige Tage später von einem Spezialeinsatzkommando in einem Lokal festgenommen wurde. Nach der Festnahme äußerte sich der Mann zunächst nicht zu den Vorwürfen.

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