Gericht verbietet Streik bei der VAG

Das Landesarbeitsgericht stellt fest: Wegen des Tarifvertrags von 2008 herrscht Friedenspflicht
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Das Landesarbeitsgericht stellt fest: Wegen des Tarifvertrags von 2008 herrscht Friedenspflicht

NÜRNBERG Eine gute Nachricht für die Fahrgäste der VAG. Der Streik im öffentlichen Personennahverkehr in Nürnberg ist – zumindest vorerst – beendet. Das Landesarbeitsgericht Nürnberg hat entschieden, dass der Streik in Nürnberg, Fürth und Erlangen rechtswidrig ist.

Grund: Der Gewerkschaftszwerg GDL, der die Interessen eines Teils der Bus- und Bahnfahrer vertritt, hat 2008 einen Tarifvertrag mit der VAG unterschrieben, in dem die Forderungen der GDL geregelt sind. Für das Gericht bedeutete das, dass derzeit Friedenspflicht herrscht, ein Streik also rechtswidrig ist. Die VAG kann nun sogar Schadenersatz für die Verluste der Streiktage fordern. Ob sie das tut, ist aber noch nicht entschieden. „Wir akzeptieren dieses Urteil“, so eine Gewerkschaftssprecherin. Die GDL darf ihre Mitglieder bis zum 14. Oktober nicht mehr zum Ausstand aufrufen.

Die Busse und Bahnen der VAG werden ab Samstag wieder nach regulärem Fahrplan verkehren. Heute wird nur die U-Bahnlinie U11 gestrichen. Alle anderen U-Bahn fahren nach Plan. Die Straßenbahnen sind heute noch nach dem Sonntagsfahrplan unterwegs. Im Busbereich wird es einzelne Ausfälle geben. Auch in Fürth und Erlangen ist der Streik beendet. mir

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