Gericht stoppt vorläufig Bau von Fürther S-Bahn-Schwenk
Fürth/Leipzig - Das Bundesverwaltungsgericht stoppte am Donnerstag in einem Eilverfahren vorerst den Bau der Verschwenkung, mit der die Bahn einen weiteren Nürnberger und Fürther Stadtteil an das S-Bahn-Netz anschließen will. Um zu verhindern, dass mit einem im Januar ergangenen Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamtes vollendete Tatsachen geschaffen würden, hatten die Stadt, ein Umweltverband und mehrere Grundstücksbesitzer mit Eilanträgen den gerichtlichen Baustopp beantragt.
Das Bundesverwaltungsgericht begründete seinen vorläufigen Baustopp damit, dass das Interesse der Kläger an einem Baustopp mehr wiege als das Interesse der Bahn. Würde schon vor Ende des Hauptverfahrens mit den Arbeiten begonnen, würden womöglich Fakten geschaffen, die einer nicht mehr zu korrigierenden Vorentscheidung gleichkämen.
Die Stadt lehnt den S-Bahn-Schwenk unter anderem wegen der damit angeblich verbundenen Landschaftseingriffe ab. Auch sei der über die Ortsteile Fürth-Steinach und Nürnberg-Schmalau führende S-Bahn-Schwenk unwirtschaftlich. Fürths Oberbürgermeister Thomas Jung (SPD) erklärte am Donnerstag, er hoffe, dass die Leipziger Entscheidung die Bahn nun zum Umdenken veranlasse.
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