Gericht stoppt bayerisches Einreiseverbot für Urlauber

München (dpa/lby) - Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das bayerische Beherbergungsverbot für Gäste aus Risikogebieten in anderen Bundesländern vorläufig außer Vollzug gesetzt. Es sei nicht verhältnismäßig, dass mehr als 50 neue Corona-Infektionen pro 100 000 Einwohner eines Landkreises innerhalb sieben Tagen automatisch zu einem Beherbergungsverbot führten, entschied das Gericht am Dienstag in München.
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Eine Statue der Justitia hält die Waage. Foto: picture alliance/dpa/Symbolbild
dpa Eine Statue der Justitia hält die Waage. Foto: picture alliance/dpa/Symbolbild

München (dpa/lby) - Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das bayerische Beherbergungsverbot für Gäste aus Risikogebieten in anderen Bundesländern vorläufig außer Vollzug gesetzt. Es sei nicht verhältnismäßig, dass mehr als 50 neue Corona-Infektionen pro 100 000 Einwohner eines Landkreises innerhalb sieben Tagen automatisch zu einem Beherbergungsverbot führten, entschied das Gericht am Dienstag in München. Außerdem reiche in der Verordnung der Verweis auf Veröffentlichungen des Robert-Koch-Instituts nicht - für die Wirte sei nicht erkennbar, wo sie die aktuellen Zahlen fänden. Geklagt hatte ein Hotelier aus der Oberpfalz.

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