Gericht sieht wenig Chancen für Klage gegen Ausbau der A3

München (dpa/lby) - Mit überraschenden Erkenntnissen hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) den Ausbau der Autobahn Nürnberg-Passau (A3) erörtert. Die Gemeinde Barbing (Landkreis Regensburg) hatte gegen den Planfeststellungsbeschluss geklagt, weil sie den vorgesehenen Lärmschutz für unzureichend hält.
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Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof befasst sich mit dem umstrittenen Ausbau der Autobahn Nürnberg-Passau (A3). Foto: Peter Kneffel/Archiv
dpa Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof befasst sich mit dem umstrittenen Ausbau der Autobahn Nürnberg-Passau (A3). Foto: Peter Kneffel/Archiv

München (dpa/lby) - Mit überraschenden Erkenntnissen hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) den Ausbau der Autobahn Nürnberg-Passau (A3) erörtert. Die Gemeinde Barbing (Landkreis Regensburg) hatte gegen den Planfeststellungsbeschluss geklagt, weil sie den vorgesehenen Lärmschutz für unzureichend hält. Bei der mündlichen Verhandlung in München am Freitag trug ein vom Freistaat zugezogener Ingenieur vor, dass nach dem sechsspurigen Ausbau der Lärmschutz deutlich besser sein wird als beim derzeitigen vierspurigen Ausbau.

Die hochabsorbierenden Wände und der lärmmindernde Straßenbelag seien "äußerst effektiv", versicherte der Ingenieur. Die geplanten Wohn- und Mischbaugebiete der Gemeinde Barbing in Autobahnnähe nannte er deshalb durchaus realisierbar. Die VGH-Richter signalisierten deshalb, dass sie wenig Erfolgschancen für die Klage sehen.

In den kommenden fünf Jahren sollen insgesamt 15 Kilometer der A3 zwischen dem Autobahnkreuz Regensburg und der Anschlussstelle Rosenhof verbreitert werden. Nötig macht dies die starke Belastung der A3, so die Begründung der Autobahnplaner.

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