Gericht sieht Verwechslungsgefahr bei Tina-Turner-Plakat

Tina Turner hat vor dem Landgericht Köln einen Erfolg erzielt. Die Sängerin ("Better Be Good To Me") hatte dort gegen das Plakat für eine Tina-Turner-Show geklagt, an der sie selbst nicht beteiligt ist.
dpa |
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Köln - Tina Turner hat vor dem Landgericht Köln einen Erfolg erzielt. Die Sängerin ("Better Be Good To Me") hatte dort gegen das Plakat für eine Tina-Turner-Show geklagt, an der sie selbst nicht beteiligt ist. Nach Auffassung der 79-Jährigen könnte man denken, dass sie in der Show selber auftritt.

Das Landgericht gab ihr darin recht. Zwar traf es am Mittwoch noch keine Entscheidung. Der Vorsitzende Richter Dirk Eßer da Silva sagte jedoch, die Klage von Tina Turner habe Aussicht auf Erfolg. Das Problem sei in der Tat, dass man denken könnte: "Da spielt Tina Turner mit." Es fehle auf dem Plakat ein ausdrücklicher Hinweis darauf, dass die echte Tina Turner nicht zu sehen sei.

Der Richter empfahl dem Tourveranstalter Cofo Entertainment aus Passau, einen entsprechenden unmissverständlichen Hinweis auf dem Plakat hinzuzufügen. Im Gegenzug soll Tina Turner dann auf weitere Forderungen verzichten. Beide Seiten bekamen vom Gericht vier Wochen Zeit, um in diesem Sinne eine gütliche Einigung zu erzielen. Andernfalls verkündet das Gericht am 22. Januar eine Entscheidung.

Das Plakat bewirbt die Show "Simply The Best - Die Tina Turner Story", in der ihr Leben und ihre Karriere nachgezeichnet werden. Tina Turner wird in der Show von "Coco" Fletcher dargestellt.

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