Gericht: Qualmen in Kneipen ist keine Kunst

Rauchen in Kneipen ist keine Kunst: Ein Memminger Gastwirt ist vor Gericht mit einem kreativen Argument gegen das strikte Rauchverbot gescheitert.
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Der Wirt Robert Manz raucht in seinem Lokal «Pils-Treff» in Memmingen mit seinen Gästen
dpa Der Wirt Robert Manz raucht in seinem Lokal «Pils-Treff» in Memmingen mit seinen Gästen

Memmingen (dapd-bay).  Das Amtsgericht Memmingen setzte am Freitag ein Bußgeld von 200 Euro gegen den 48-Jährigen fest, der seit Jahren gegen das Rauchverbot kämpft. Als Inhaber einer Pilsbar in Memmingen erlaubt er bis heute seinem Personal und seinen Gästen das Rauchen mit der Begründung, ein Theaterstück aufzuführen.

In Plakaten am Eingang seiner Kneipe kündigt der Wirt an: „Wir spielen das Leben in einer Kneipe, wie es früher einmal war.“ Damit wolle er das einst traditionelle und problemlose Nebeneinander von Rauchern und Nichtrauchern in Szene setzen, erklärte der 48-Jährige vor Gericht. Im Bayerischen Gesundheitsschutzgesetz sei ausdrücklich der Passus enthalten, dass künstlerische Aufführungen vom absoluten Rauchverbot ausgenommen seien. Die Gäste würden zudem darauf hingewiesen, dass sie nur dann in der Pilsbar zur Zigarette greifen dürften, wenn sie sich als Mitglied eines künstlerischen Ensembles fühlten. Wer dem nicht zustimme, werde zum Rauchen vor die Türe gewiesen, erklärte auch eine Bedienung als Zeugin vor Gericht.

Das Experimentiertheater benötige weder Drehbuch noch Bühne, erklärte der Gastwirt. Mit seiner Art von Kunst wolle er gegen den Beginn einer „Gesundheitsdiktatur“ protestieren.

Richterin sieht „weit und breit keine Kunst“

Die spitzfindige Argumentation half dem Gastwirt nichts. „Ich sehe weit und breit keine Kunst“, erklärte Richterin Brigitte Mock, „sondern nur Rauchen“. Dass sich der Wirt auf die Freiheit der Kunst berufe, sei unzulässig und lediglich reiner Protest gegen ein verfassungsmäßiges Gesetz. Den Antrag der Verteidigung, das Verfahren bis zur Entscheidung einer Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof auszusetzen, hatte die Richterin schon zu Beginn der Verhandlung abgelehnt.

In ihrer Urteilsbegründung kritisierte die Richterin aber auch das Vorgehen der Stadt Memmingen gegen den Gastwirt, der seit Jahren im Internet und in der Presse für seine „Raucher-Oase“ wirbt. Das Ordnungsamt hatte auf eine Anzeige hin nur einmal im Sommer vergangenen Jahres die Pilsbar kontrolliert und danach ein Bußgeld in Höhe von 300 Euro verhängt. „Wenn man den Nichtraucherschutz ernst nimmt, geht man da mehrmals rein, zur Not auch mit der Polizei“, betonte die Richterin. Die Stadt habe mit ihrem Verhalten den Schwarzen Peter der Justiz zugeschoben. Deshalb sei die Höhe des Bußgeldes von 300 auf 200 Euro reduziert worden.

Der 48-jährige Gastwirt will seine „Gratwanderung“ fortsetzen, wie er sagt. Er kündigte an, Rechtsmittel einzulegen und weiterhin seine künstlerischen Freiheiten in Anspruch zu nehmen – ohne allerdings den Entzug seiner Gaststättenkonzession zu riskieren.

 

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