Gericht: "Parkhaus-Mord" wird nicht wieder aufgerollt

Augsburg/München (dpa/lby) - Das Landgericht Augsburg will den Mord an einer Parkhausbesitzerin in München nicht neu aufrollen. Ein Wiederaufnahmeantrag wurde zurückgewiesen, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte.
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Auf der Richterbank liegt ein Richterhammer. Foto: Uli Deck/dpa/Archivbild
dpa Auf der Richterbank liegt ein Richterhammer. Foto: Uli Deck/dpa/Archivbild

Augsburg/München (dpa/lby) - Das Landgericht Augsburg will den Mord an einer Parkhausbesitzerin in München nicht neu aufrollen. Ein Wiederaufnahmeantrag wurde zurückgewiesen, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. 14 Jahre nach dem Tod der Frau kämpft ihr wegen Mordes verurteilter Neffe noch immer um eine Wiederaufnahme des Verfahrens. Seine beiden Anwälte legten nach Angaben des Augsburger Gerichts beim Oberlandesgericht (OLG) München Beschwerde gegen die Entscheidung ein, den als "Parkaus-Mord" bekannt gewordenen Fall nicht neu zu verhandeln.

Das Landgericht München I hatte den damals 33-jährigen Neffen im Jahr 2008 wegen Mordes an seiner reichen Tante zu lebenslanger Haft verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Die Richter kamen nach mehr als 90 Verhandlungstagen zu dem Schluss, dass er die Millionärin im Mai 2006 erschlagen hatte, um an das Erbe zu kommen. Der Mann beteuerte stets seine Unschuld. Seine Revision zum Bundesgerichtshof blieb erfolglos. Ein früherer Wiederaufnahmeantrag scheiterte, ebenso Verfassungsbeschwerden. Seine Anwälte stützten den neuen und nun abgelehnten Wiederaufnahmeantrag auf Zweifel an belastendem DNA-Material.

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