Gericht: Mollath muss mindestens bis 2014 in Psychiatrie bleiben

Gustl Mollath muss mindestens noch ein Jahr lang in der Psychiatrie bleiben. Das Landgericht Bayreuth ordnete die Fortdauer der Unterbringung an.
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Gustl Mollath vor seiner Vernehmung im Mollath-Untersuchungsausschuss im Bayerischen Landtag (Archivbild)
dpa Gustl Mollath vor seiner Vernehmung im Mollath-Untersuchungsausschuss im Bayerischen Landtag (Archivbild)

Gustl Mollath muss mindestens noch ein Jahr lang gegen seinen Willen in der Psychiatrie bleiben. Das Landgericht Bayreuth ordnete nach eigenen Angaben vom Mittwoch die Fortdauer der Unterbringung an.

Bayreuth - Gustl Mollath muss mindestens noch ein Jahr lang gegen seinen Willen in der Psychiatrie bleiben. Das Landgericht Bayreuth ordnete nach eigenen Angaben vom Mittwoch die Fortdauer der Unterbringung an; der nächste Prüfungstermin ist der 10. Juni 2014.

Die Kammer sei an das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth aus dem Jahr 2006 gebunden, hieß es zur Erläuterung. Zwar liegen dagegen aktuell Anträge auf ein Wiederaufnahmeverfahren vor. „Umstände, welche die gestellten Wiederaufnahmeanträge bereits jetzt als mit Sicherheit erfolgreich erscheinen lassen würden, vermochte die Kammer nicht zu erkennen.“

Stattdessen gehe sie davon aus, dass von Mollath „weitere erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind“. Mollath war 2006 wegen vermuteter Gemeingefährlichkeit in die Psychiatrie eingewiesen worden. Unter anderem soll er seine Frau schwer misshandelt haben.

Mollath glaubt, er sei Opfer eines Komplott seiner früheren Ehefrau und der Justiz, weil er Schwarzgeldgeschäfte in Millionenhöhe aufgedeckt habe. Deswegen war auch Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) in Bedrängnis geraten.

 

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