Gericht: Messung per Video ist zulässig

Aktuelles Urteil des Amtsgerichts Schweinfurt gibt die Jagd auf Drängler frei.
Abendzeitung |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

Aktuelles Urteil des Amtsgerichts Schweinfurt gibt die Jagd auf Drängler frei.

SCHWEINFURT Drängler auf Bayerns Straßen haben sich zu früh gefreut: Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Schweinfurt sind polizeiliche Videokontrollen im Straßenverkehr weiter zulässig. Die gesetzlichen Grundlagen dafür reichten aus, meinten die Richter und verurteilten einen Autofahrer wegen zu geringen Abstands zum Vordermann zu einer Geldbuße von 320 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot. Das Bundesverfassungsgericht hatte beanstandet, dass eine verdachtslose Videokontrolle sämtlicher vorbeifahrender Autofahrer das Recht auf „informationelle Selbstbestimmung“ verletze. Das Amtsgericht Schweinfurt sah das anders, denn erst bei einem konkreten Verdacht werde eine zweite Videokamera ausgelöst.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.