Gericht: Messung per Video ist zulässig
Aktuelles Urteil des Amtsgerichts Schweinfurt gibt die Jagd auf Drängler frei.
SCHWEINFURT Drängler auf Bayerns Straßen haben sich zu früh gefreut: Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Schweinfurt sind polizeiliche Videokontrollen im Straßenverkehr weiter zulässig. Die gesetzlichen Grundlagen dafür reichten aus, meinten die Richter und verurteilten einen Autofahrer wegen zu geringen Abstands zum Vordermann zu einer Geldbuße von 320 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot. Das Bundesverfassungsgericht hatte beanstandet, dass eine verdachtslose Videokontrolle sämtlicher vorbeifahrender Autofahrer das Recht auf „informationelle Selbstbestimmung“ verletze. Das Amtsgericht Schweinfurt sah das anders, denn erst bei einem konkreten Verdacht werde eine zweite Videokamera ausgelöst.
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