Gericht: Landkreis muss Autofahrt zur Schule nicht zahlen

München (dpa/lby) - Ein Berufsschüler hat nach Auffassung des Verwaltungsgerichtes in München keinen Anspruch auf Erstattung, wenn er mit dem Auto statt dem Zug zur Schule fährt. Das hat das Gericht am Dienstag entschieden.
von  dpa
Der Eingang zum Verwaltungsgericht München.
Der Eingang zum Verwaltungsgericht München. © Tobias Hase/dpa-Archivbild

München (dpa/lby) - Ein Berufsschüler hat nach Auffassung des Verwaltungsgerichtes in München keinen Anspruch auf Erstattung, wenn er mit dem Auto statt dem Zug zur Schule fährt. Das hat das Gericht am Dienstag entschieden.

Der heute 21 Jahre alte frühere Berufsschüler hatte das Geld für die Fahrt im Privatauto von seinem Wohnort Kösching in die Fachoberschule in Fürstenfeldbruck vom Landkreis Eichstätt zurückgefordert. Insgesamt ging es seinen Angaben zufolge um 6000 bis 8000 Euro.

Der Landkreis wollte aber nur die Fahrt vom Wohnort zum nächsten Bahnhof in Ingolstadt erstatten. Von dort hätte der Schüler den Zug nehmen können. Die Begründung des Landkreises: Mit der Bahn hätte der junge Mann zwar deutlich länger gebraucht - aber eben nicht ganz zwei Stunden länger als mit dem Auto.

Der Student ging von einer zusätzlichen Fahrtzeit von mindestens zwei Stunden aus. Er gab an, er hätte pro Tag zwischen viereinhalb und fünf Stunden im Zug sitzen müssen, während die Fahrt hin und zurück mit dem Auto ihn nur etwas über zwei Stunden gekostet habe.

Doch das Gericht rechnete anders. Bis zu zwei Stunden zusätzlich gelten in der bisherigen Rechtsprechung als zumutbar, im Münchner Prozess ging es um Minuten. Je nach Berechnung des Gerichtes vom Dienstag ergeben sich zwischen einer Stunde und 45 Minuten oder einer Stunde und 51 Minuten pro Tag, die der Schüler jeweils mit dem Auto gespart hätte. Das reichte nicht.

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