Gericht kippt Verbot: NPD darf Kundgebung abhalten

Die NPD darf am 30. Oktober in Wunsiedel eine Gedenkveranstaltung für ihren verstorbenen NPD-Bundesvize abhalten. Das Verwaltungsgericht Bayreuth gab einer Klage der Partei gegen das vom Landratsamt Wunsiedel erlassene Versammlungsverbot statt.
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BAYREUTH/WUNSIEDEL - Die NPD darf am 30. Oktober in Wunsiedel eine Gedenkveranstaltung für ihren verstorbenen NPD-Bundesvize abhalten. Das Verwaltungsgericht Bayreuth gab einer Klage der Partei gegen das vom Landratsamt Wunsiedel erlassene Versammlungsverbot statt.

Die rechtsextreme NPD darf am 30. Oktober in Wunsiedel eine Gedenkveranstaltung für ihren verstorbenen NPD-Bundesvize Jürgen Rieger abhalten. Das Verwaltungsgericht Bayreuth gab am Freitag einer Klage der Partei gegen das vom Landratsamt Wunsiedel erlassene Versammlungsverbot statt.

Das Gericht teile zwar die Auffassung der Behörde, dass die Kundgebung im weitesten Sinne eine Ersatzveranstaltung für die verbotenen Heß-Kundgebungen in Wunsiedel sei, heißt es in einer Mitteilung. Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zur Verherrlichung nationalsozialistischer Gewalt könnten jedoch durch Auflagen für die Kundgebung eingehalten werden. Bei der ersten Gedenkveranstaltung für Rieger waren vor einem Jahr rund 850 Rechtsextreme nach Wunsiedel gekommen und – abgeriegelt von Polizeihundertschaften – durch die Stadt gezogen.

dpa

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