Gericht: Keine Demo von Pegida München vor Roter Flora
Hamburg/München - Mitglieder der islamfeindlichen Pegida-Bewegung München dürfen rund um den 1. Mai nicht vor dem linksautonomen Kulturzentrum Rote Flora im Hamburger Schanzenviertel demonstrieren. Das Verwaltungsgericht Hamburg hat einen Eilantrag von Pegida gegen eine Anordnung der Polizei abgelehnt, wie die Justizbehörde am Freitagabend mitteilte (Az: 3 E 1940/19). Die Polizei erlaubt die Versammlung nur, wenn sie an den U-Bahnhof Schlump verlegt wird.
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts bestehen "konkrete und nachvollziehbare Anhaltspunkte dafür, dass es bei der Versammlung an dem gewünschten Ort zu gewalttätigen Gegenreaktionen kommen würde". Am U-Bahnhof Schlump dürfte eine Versammlung dagegen deutlich weniger provozierend wirken, hieß es weiter.
Gegen die Entscheidung kann Pegida München Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Hamburg einlegen. Das ist einem Sprecher zufolge im Eilverfahren üblicherweise die letzte Instanz.
Der Polizei zufolge hat Pegida München eine von Dienstagmittag bis Mittwochabend dauernde Versammlung mit etwa 100 Teilnehmern angemeldet.