Gericht: Helfer dürfen nicht ungefragt zu Flüchtlingen

Es war jahrelange Praxis: Ein Asyl-Infobus fuhr in München Unterkünfte an, um Flüchtlinge rechtlich zu beraten. Seit 2018 darf er das nicht mehr. Nun hat ein Gericht entschieden.
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Aydin Alinejad vom Münchner Flüchtlingsrat unterhält sich in einem "Infobus für Flüchtlinge" mit einer Frau aus Uganda. Foto: Sven Hoppe
dpa Aydin Alinejad vom Münchner Flüchtlingsrat unterhält sich in einem "Infobus für Flüchtlinge" mit einer Frau aus Uganda. Foto: Sven Hoppe

München (dpa/lby) - Damit der Münchner Flüchtlingsrat und Amnesty International Asylbewerber beraten können, müssen diese die Hilfe anfordern. Die Organisationen dürfen bis auf Weiteres nicht einfach mit einem Infobus zu den Flüchtlingseinrichtungen kommen und ihre Beratung anbieten. Das Münchner Verwaltungsgericht hat laut Mitteilung vom Freitag eine Klage in diesem Punkt abgewiesen. Die Regierung von Oberbayern muss aber noch einmal entscheiden, ob und welche Sachgründe gegen das Anliegen sprechen, direkt und ohne vorherigen Wunsch der Flüchtlinge diese zum Beispiel über das komplizierte Asylverfahren zu informieren und ihnen Hilfe bei Anhörungen anzubieten (Az.: M 30 K 18.876).

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache hat das Gericht Berufung gegen das Urteil zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München zugelassen. Diese können beide Seiten beantragen.

Seit Ende 2001 war der Bus als mobile Anlaufstelle im Einsatz, um Flüchtlingen in ihren Unterkünften zu helfen. Anfang 2018 dann verhängte die Regierung von Oberbayern ein Verbot. Seitdem dürfen die Mitarbeiter des Flüchtlingsrates und der Organisation Amnesty International ihre Beratungssprechstunde im Bus nicht mehr auf dem Gelände der Unterkünfte anbieten. Gegen dieses Verbot war der Flüchtlingsrat vor das Verwaltungsgericht München gezogen.

Er berief sich auf eine Richtlinie der Europäischen Union, wonach Asylbewerber das Recht haben, Hilfe von Nichtregierungsorganisationen zu beanspruchen. Er vermutete politische Motive hinter dem Verbot.

In der Verhandlung hatte die Regierung von Oberbayern klargestellt, dass Mitarbeiter des Busses auf dem Gelände der Aufnahmeeinrichtungen Flüchtlinge beraten dürfen, sofern diese die Hilfe wünschen. Das Gericht musste also nur über anlassunabhängige Beratung - also ohne Auftrag der Asylsuchenden - entscheiden. Es befand, dass die Helfer hierauf keinen unmittelbaren Anspruch haben. Da der Infobus aber mehr als 15 Jahre Zugang zu Aufnahmeeinrichtungen in München hatte, dürfe dieser nur wegen "sachgerechter Erwägungen" verweigert werden. Dies sei aber hier nicht erfolgt. Fraglich sei beispielsweise, wieso andere Anbieter ehrenamtlicher Hilfsangebote weiterhin Zugang haben.

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