Gericht hebt Haftentlassung im Tötungsfall Augsburg auf

Im Fall des getöteten 49-Jährigen in Augsburg ist die Entscheidung des zuständigen Landgerichts über die Haftentlassung von sechs Tatverdächtigen laut Polizei aufgehoben worden. Ein Sprecher der Polizei in Augsburg sagte auf Nachfrage am Freitagabend, dass das Oberlandesgericht in München diese Entscheidung getroffen habe.
dpa |
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Augsburg - Im Fall des getöteten 49-Jährigen in Augsburg ist die Entscheidung des zuständigen Landgerichts über die Haftentlassung von sechs Tatverdächtigen laut Polizei aufgehoben worden. Ein Sprecher der Polizei in Augsburg sagte auf Nachfrage am Freitagabend, dass das Oberlandesgericht in München diese Entscheidung getroffen habe. Weitere Details nannte er zunächst nicht. Zuvor hatten mehrere Medien berichtet, darunter der Bayerische Rundfunk. Das OLG war für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen.

Der Verteidiger eines der sechs Verdächtigen sagte der Deutschen Presse-Agentur am Freitagabend, dass sein Mandant am Freitag wieder festgenommen worden sei. Er werde vermutlich am Samstag einem Haftrichter vorgeführt, sagte der Anwalt.

Die sechs Tatverdächtigen waren am Nikolaustag auf dem Augsburger Königsplatz in einen Streit mit dem 49-Jährigen involviert gewesen, in dessen Verlauf ein siebter aus der Gruppe das Opfer mit einem einzigen Schlag getötet haben soll. Der 17-Jährige, der die deutsche, türkische und libanesische Staatsbürgerschaft hat, sitzt weiterhin wegen Totschlags in U-Haft. Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt, auch weil das Opfer bei der Berufsfeuerwehr gewesen war.

Die sechs Verdächtigen waren wenige Tage nach der Tat am 6. Dezember wegen Beihilfe zum Totschlag in Untersuchungshaft gekommen - vor Weihnachten wurden sie dann entlassen. Die Jugendkammer sah für sie keinen dringenden Tatverdacht, hatte das Landgericht Augsburg am Montag mitgeteilt. Die Verteidiger der sechs Jugendlichen beziehungsweise jungen Erwachsenen hatten zuvor Haftbeschwerde eingelegt.

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