Gericht hat entschieden: Braunbär Ben kehrt vorerst nicht in den Zirkus zurück

Im Gezerre um einen der letzten Zirkusbären wurde ein vorläufiger Schlusspunkt gesetzt. Das Bayerische Verwaltungsgericht lehnte die Beschwerde des Halters des Braunbären ab.
von  az
In Freiheit: Bär Ben muss nicht zu seinem Besitzer zurück.
In Freiheit: Bär Ben muss nicht zu seinem Besitzer zurück. © dpa / Vier Pfoten

Regensburg/Plattling - Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat über die Zukunft eines der letzten Zirkusbären in Deutschland entschieden. Das Urteil: Braunbär Ben kehrt vorerst nicht in den Zirkus zurück! Damit hat der BayVGH die Beschwerde des Halters des Bären, eines Zirkusunternehmers, gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 17. März 2016 zurückgewiesen.

In vorhergehenden Prozess hatte das Verwaltungsgericht Regensburg in einer Eilentscheidung entschieden, dass das Landratsamt Deggendorf den 22 Jahre alten Braunbären dem Eigentümer wegen der wiederholten erheblichen Vernachlässigung des Tieres wegnehmen durfte.

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Tierschutzrechtliche und sicherheitsrechtliche Bedenken

 

Der BayVGH begründete seine Entscheidung damit, dass aufgrund der bestehenden Anhaltspunkte damit gerechnet werden müsse, dass der Bär auch in Zukunft in dem abgedunkelten, abgetrennten Bereich des Bärenwagens gehalten werde, wenn der Außenkäfig im Bärenwagen für andere Transportzwecke benötigt werde. Hinzu komme die nicht hinreichende Ausbruchsicherheit des vom Zirkus mitgeführten Außengeheges. Auch könne durch einen vorhandenen Spalt in dem Bärenwagen zum Bären hineingefasst werden, wodurch sich insbesondere Kinder schwerste Verletzungen zuziehen könnten.

Die Vielzahl an tierschutzrechtlichen als auch sicherheitsrechtlichen Aspekten war die Ursache für die Wegnahme des Bären im März. Damals hatte das Landratsamt Deggendorf den 22 Jahre alten Braunbären Ben in Plattling (Landkreis Deggendorf) beschlagnahmt und in einem Gnadenhof untergebracht. Demnach war Ben unbetreut, ohne Futter und Wasser, ohne Beschäftigungsmöglichkeit und ohne Zugang zum Außenbereich im fensterlosen Drittel seines Transportwagens gefangengehalten worden.

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