Gericht hält Todesschützen für verhandlungsfähig

Überraschende Wende im Prozess gegen den Todesschützen von Dachau. Rudolf U. wird sich ab 5. November  wegen Mordes verantworten müssen  
von  rah
Hier wird der Todesschütze von Dachau abgeführt.
Hier wird der Todesschütze von Dachau abgeführt. © Christian Chymyn/dapd

 Überraschende Wende im Prozess gegen den Todesschützen von Dachau. Rudolf U. wird sich ab 5. November  wegen Mordes verantworten müssen


Dachau - Rudolf U., der Todesschütze von Dachau ist nach Auffassung des Landgerichts München doch verhandlungsfähig. Der Angeklagte habe bei einer Anhörung bekundet, dass er gerne am Prozess teilnehmen wolle, sagte eine Sprecherin des Gerichts am Freitag. Der 55-Jährige hat am 11. Januar im Dachauer Amtsgericht den Staatsanwalt Tilman T. erschossen.

Der Prozess beginnt nun am 5. November.

Vor einer Woche hatte das Münchner Schwurgericht ihn zunächst für verhandlungsunfähig erklärt. Rudolf U. waren in der U-Haft in den vergangenen Monaten beide Beine amputiert worden. Er hat außerdem stark an Gewicht verloren.

 

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