Gericht findet Rechenfehler in Honorar für Architekt

München (dpa/lby) - Im Rechtsstreit um die Vergütung für den Bau der Pinakothek der Moderne in München hat der Architekt Stephan Braunfels eine Niederlage erlitten. Das Landgericht München I wies seine Klage gegen den Freistaat Bayern in Höhe von rund 5,8 Millionen Euro mit einem Teilurteil als unbegründet ab.
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München (dpa/lby) - Im Rechtsstreit um die Vergütung für den Bau der Pinakothek der Moderne in München hat der Architekt Stephan Braunfels eine Niederlage erlitten. Das Landgericht München I wies seine Klage gegen den Freistaat Bayern in Höhe von rund 5,8 Millionen Euro mit einem Teilurteil als unbegründet ab. In der Begründung wies das Gericht unter anderem auf einen Rechenfehler bei der Honorarberechnung hin. Die Parteien hätten im Vertrag mit dem Architekten die Rechenregel Punkt vor Strich nicht beachtet, heißt es in der Entscheidung, über die am Mittwoch die "Süddeutsche Zeitung" berichtet hatte.

Insgesamt hatte Braunfels vor dem Landgericht rund 10,1 Millionen Euro gefordert. Eine Entscheidung über rund 3,9 Millionen Euro steht noch aus. Hier sei der Rechtsstreit noch nicht entscheidungsreif, befand das Gericht.

Um die Vergütung wird seit Jahren gestritten. Braunfels hatte den Wettbewerb für den Bau des Museumsgebäudes 1992 gewonnen. Zehn Jahre später war die Pinakothek der Moderne fertig und wurde im September 2002 feierlich eröffnet. Die Planungen und der Bau hatten sich länger hingezogen als anfangs geplant, monierte der Architekt. Zudem habe er seinen ursprünglichen Entwurf immer wieder ändern oder gar wiederholen müssen. Braunfels verlangte deshalb mehr Geld. Versuche, den Streit gütlich beizulegen, scheiterten. Der Freistaat lehnte diese Forderungen ab.

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