Gericht entscheidet: Weiter wegsperren!

Das Gericht ordnet eine Sicherungsverwahrung für den Mörder der kleinen Vanessa (? 12) an. Deren Mutter reagiert erleichtert
John Schneider |
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Der Täter bei der Tatortbegehung: Michael W., der im Jahre 2002 Vanessa tötete, bleibt weiter weggesperrt.
AZ Der Täter bei der Tatortbegehung: Michael W., der im Jahre 2002 Vanessa tötete, bleibt weiter weggesperrt.

Das Gericht ordnet eine Sicherungsverwahrung für den Mörder der kleinen Vanessa († 12) an. Deren Mutter reagiert erleichtert

AUGSBURG Als Richter Lenart Hoesch das Urteil verkündet, gibt es tatsächlich Applaus im Augsburger Gerichtssaal: Nachträgliche Sicherungsverwahrung für Michael W., den Mörder der zwölfjährigen Vanessa. Doch das Klatschen unterbindet der Richter schnell.
Dann beginnt er seine ausführliche Begründung des Urteils. Das Gericht sehe bei W. eine hochgradige Gefahr neuer schwerer Gewalttaten. Der 30-Jährige leide unter einer Persönlichkeitsstörung und habe weiter Gewalt-Fantasien, erklärt der Richter.

Hoesch verwies auch darauf, dass das Mordmotiv noch immer unklar sei.
Die Wahrscheinlichkeit eines Rückfalls liegt nach Überzeugung des Gerichts über dem „normalen” Restrisiko. Damit seien die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für eine nachträgliche Sicherungsverwahrung erfüllt.
Im Februar 2002 hatte Michael W. die ihm unbekannte Vanessa in ihrem Kinderzimmer in Gersthofen mit 21 Messerstichen brutal getötet. Dabei hatte sich der damals 19-Jährige mit einer Maske als Tod verkleidet. Inzwischen hat er die Jugendhöchststrafe von zehn Jahren abgesessen.
Die Mutter des Opfers, Romana G., reagierte erleichtert darüber, dass Michael W. nicht in die Freiheit entlassen wird: „Ich bin froh, dass es so ausgegangen ist.” Nun habe Michael W. die Möglichkeit, die Tat therapeutisch aufzuarbeiten: „Ich möchte, dass von ihm keine Gefahr ausgeht.”

Noch am Morgen war sie skeptischer gewesen. Vor laufenden Kameras erklärte sie, dass sie sogar seit Februar mit der Freilassung von Michael W. gerechnet habe – so offen erschien gestern früh noch der Ausgang. „Ich hab's so nicht erwartet”, erklärte Romana G. „Ich bewundere den Mut der Richter zu diesem Urteil, weil die Gesetzeslage sehr schwierig ist.”
Immerhin hatte ein Gutachter erklärt, dass Michael W. durchaus in die Freiheit entlassen werden könne. Unter Auflagen. Zudem hatte der Verteidiger Adam Ahmed (siehe Interview) angeführt, dass eine Sicherungsverwahrung im Fall seines Mandanten gegen rechtsstaatliche Prinzipien verstoße. Doch das konnte das Gericht nicht erkennen.
Die Kammer verfügte zudem, dass Michael W. nach Erlangen kommt. Dort soll er therapiert werden.
Allerdings: Bis das Urteil rechtskräftig wird, bleibt Michael W. in der Straubinger JVA. Sein Anwalt Ahmed kündigte bereits an, dass er beim Bundesgerichtshof in Revision gehen wird.

Hoesch stellte Michael W. eine andere Perspektive in Aussicht: In etwa fünf Jahren könne er entlassen und unter Aufsicht gestellt werden – wenn er an der Therapie engagiert mitwirke.

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