Gericht entscheidet über Unterbringung
Knapp ein Jahr nach der Tötung einer 77-Jährigen durch ihren Sohn befasst sich das Landgericht Würzburg seit Donnerstag mit der Frage einer weiteren Unterbringung des Täters in der Psychiatrie.
Würzburg - Mit der Tötung einer 77 Jahre alte Frau durch ihren Sohn im religiösen Wahn beschäftigt sich seit Donnerstag das Landgericht Würzburg. Das Schwurgericht muss klären, ob der 49 Jahre alte Mann weiter in der Psychiatrie bleibt.
Zum Motiv der Tat im September 2010 in Eußenheim im Landkreis Main-Spessart gab der Mann an, innere Stimmen gehört zu haben: „Es ist nicht deine Mutter, es ist der Teufel.“ Darum habe der frühere Spitzen-Amateurboxer so lange mit den Fäusten auf die Frau eingeschlagen, bis ihm nach eigenen Angaben „die Finger wehtaten“.
Auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters gab Erwin W. an, zwar das Gesicht seiner Mutter vor sich gesehen zu haben, jedoch wähnte er den Teufel in ihr. Zuvor habe er in seinem Zimmer im Haus der Mutter zu Gott gebetet, ihm in einer Konfliktsituation mit einem Angestellten seines Fitnessstudios zu helfen.
„Es ist schlimmer geworden, ich habe mich da rein gesteigert“, sagte er aus. Dann habe er eine innere Stimme gehört: „Es gibt mich, ich bin da.“ Durch das laute Beten sei dann seine Mutter aufmerksam geworden und habe sich nach ihm erkundigt. Er habe darauf mit der Beteuerung „es ist alles gut, leg dich wieder ins Bett“ reagiert.
Dann habe er die Stimme gehört und zugeschlagen. „Ich habe wirklich den Teufel in ihr gesehen, sonst hätte ich das nie gemacht“, sagte Erwin W.
Der Angeklagte hatte ein „Superverhältnis“ zu seiner Mutter
Nach Aussage seines Schwagers lief er nach der Tat im blutverschmierten T-Shirt auf die Straße und zum benachbarten Haus seiner Schwester. Er sei völlig außer sich und schwer zu beruhigen gewesen, erinnerte sich der Schwager.
„Gott spricht durch Erwin. Das war nicht meine Mutter“, habe er gerufen. Ein Polizist im Zeugenstand sagte, sechs Beamte hätten den Mann erst mit Pfefferspray ruhig stellen können. Nach seinen Angaben gab es bei den Ermittlungen keinerlei Anzeichen für Streit zwischen Mutter und Sohn.
Der 49-Jährige selbst sagte: „Es gab keine Reibereien, wir hatten ein Superverhältnis.“ Sein Schwager beschrieb ihn ebenfalls als harmoniebedürftig und hilfsbereit. Die Schwester betonte vor der Schwurgerichtskammer, dass ihr Bruder „nicht auffallend gläubig“ und auch nicht streng christlich erzogen worden sei.
Nach Angaben des Verteidigers Norman Jacob wird der Angeklagte für die Tat an sich nicht bestraft werden, denn zwei Gutachter hätten ihm Schuldunfähigkeit attestiert. Jacob sprach sich auf dapd-Anfrage für eine Entlassung aus der Psychiatrie mit „sehr engmaschiger Kontrolle“ aus.
Am Freitag sollen die Gutachter gehört werden, am Nachmittag wird die Entscheidung des Gerichts erwartet.